Die EU-Kommission hat ein Strafgeld verhängt und BMW und die Volkswagen-AG aufgefordert, insgesamt 875 Millionen Euro wegen eines Vergehens gegen Europäisches Kartellrecht zu bezahlen. Mercedes geht straffrei aus. Zwar scheint die Teilnahme des 3. Kartellanten eindeutig, allerdings ist die Daimler AG im Verfahren als Kronzeuge aufgetreten und wird dafür belohnt.
Die Kommission wirft den Kartellanten vor, sich in Bezug auf die Größe von AdBlue-Tanks und den Verbrauch an AdBlue ausgetauscht zu haben. Während BMW das Urteil akzeptieren dürfte, will VW mögliche Widersprüche prüfen. Die Konzern-Anwälte haben bereits ausgeführt, dass sich kartellrechtliche Vergaben z.B. auf verbotene Preisabsprachen beziehen müssten, nicht auf technische Zusammenarbeit. Kritiker der EU-Kartellrecht-Auffassung geben den Wolfsburgern Recht und fordern hier Nachbesserungen: gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung von E-Auos wäre eine Zusammenarbeit sinnvoll und sollte nicht unter Strafe gestellt werden.
Allerdings: Die Absprachen dienten nicht dem Fortschritt, der Optimierung des Systems und der Kundenzufriedenheit, sondern dem Betrug am Kunden und der Umgehung von Vorschriften.