Unser Partnerportal verbraucherchutz.tv hat Informationen zur Verjährungsfrist im Dieselskandal zusammengefasst. Wichtig sind diese Informationen insbesondere für Eigentümer sogenannter Schummeldiesel, die mit dem Motortyp EA189 von 2008 bis 2015 gebaut wurden. Seitens VW wird argumentiert, dass die Ansprüche bereits verjährt sind. Die aktuelle Rechtsprechung sieht das aber ganz anders. Mittlerweile wird der Termin des Erhalts eines Rückrufschreibens als Datum für den Fristanlaf der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung zum Jahresende angenommen. Auch Eigentümer von AUDI-Sechszylindern der Schadstoffklasse 4 (Euro 4) sollten sich zeitnah dem Thema Verjährung widmen, denn Ansprüche könnten hier zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs verfristen.