Sind wirklich alle Ansprüche betrogener Besitzer von VW, AUDI, SEAT oder SKODA-Dieseln verjährt? Das wird eine spannende Frage, die zwischen der VW AG und den Schadensersatzberechtigten auch nach dem 31. Dezember 2018 noch verhandelt werden wird. Rein offiziell ist der Schadensersatzanspruch von rund 3 Millionen Besitzern von VW, AUDI, Skoda und Seat, die vom Dieselskandal getroffen wurden und erhebliche Wertverluste erleiden mussten, erloschen. Aber es bleiben noch genügend Hintertürchen offen.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal sind sicher, dass der Termin zum Anlauf der dreijährigen Verjährungsfrist nicht genau festgelegt werden kann. Das Geständnis von Herrn Winterkorn ist der Auftakt des Dieselskandals, aber ob das wirklich der Moment war, in dem VW-Käufer von den Manipulationen hätten wissen müssen, ist reine Auslegungssache und von weiteren Faktoren abhängig. Man könnte genauso gut den Empfang das Eingangsdatum eines Rückrufschreibens als Anlauftermin für die Verjährung definieren. Vielfach wurden Käufer ja auch beruhigt mit Hinweis auf die Rückrufe. Wertverluste und Updatefolgen stellten sich aber trotzdem ein.
Also: Wer den Verjährungstermin verpasst hat, sollte sich nicht allzugroße Sorgen machen, denn zum einen ist das Tor zur Sammelklage noch bis Ende des Januars 2019 weit offen, außerdem können erfahrene Rechtsanwälte die Verjährung wirksam bestreiten und noch das ganze Jahr 2019 hindurch Klagen einreichen.
Wer Schadensersatzansprüche stellen möchte sollte das aber nun zeitnah tun, so die Empfehlung der Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal. Private Fahrzeugnutzer sollten sich noch in das Register zur Musterklage eintragen. Diese Möglichkeit bleibt bis zum ersten Verhandlungstermin Ende Januar bestehen.