Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. November 2019 leider wenig verbraucherfreundlich über den Widerruf von Autokreditverträgen zu den Aktenzeichen XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 entschieden. Bei den mit Spannung von allen Seiten erwarteten Grundsatzentscheidungen ging es um Revisionsverfahren, nachdem Autobesitzer vor dem OLG Köln mit ihrem Widerruf ihrer Autofinanzierungen gegen die BMW-Bank und die Ford-Bank erfolglos geblieben waren. Die beiden Kläger bemängelten mehrere Formulierungenin insgesamt drei Fallgruppen der Widerrufsbelehrungen beider Banken. Konkret darum, ob die 14-tägige Widerrufsfrist mit den Unterschriften unter die Kreditverträge begann oder nicht.
Pressemitteilung des BGH: "Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Widerrufsinformationen ordnungsgemäß sind und auch die erforderlichen Pflichtangaben erteilt worden sind, so dass in beiden Verfahren die zweiwöchige Widerrufsfrist in Lauf gesetzt worden ist und die jeweiligen Kläger ihr Widerrufsrecht nicht fristgerecht ausgeübt haben. Der XI. Zivilsenat hat deshalb die Revisionen der beiden Kläger zurückgewiesen. Mit den Urteilen sind weitere erfolgreiche Verhandlungen zumindest gegen die BMW-Bank und die Ford-Bank aufgrund der verbraucherunfreundlich entschiedenen Fallgruppe ausgeschlossen
Bei den beiden nun rechtskräftig entschiedenen Verfahren geht es allerdings nur um Einzelfälle, bzw. um diese beiden Banken. Die Unzulässigkeit der bislang schon in der Kritik stehenden Falsch-Belehrungen z.B. der Volkswagenbank und der Audi-Bank tangiert das nicht, zumal es diesbezüglich schon zahlreiche erfolgte Rückabwicklungen gibt.
Auto fahrende Verbraucher finden also weiter zuverlässigere Wege, sich aus teuren Finanzierungen von Audi und VW zu verabschieden, denn der so genannte Widerrufsjoker greift auch weiter bei zu widerrufenden Fahrzeugfinanzierungen. Folge: Betroffene Verträge sind ungültig und der Autobesitzer kann das Auto gegen Erstattung aller bisher gezahlten Raten an die Bank zurückgeben, unabhängig davon, ob es sich um einen Benziner, einen Diesel oder ein Elektro-Auto handelt.