Der Gesetzgeber hat mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger so manch ein wichtiges Details zur Musterfeststellungsklage geliefert. An diesem Schritt werden notwendige Änderungen in schon bestehenden Gesetzen und Verordnungen vom Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage definiert. Zu bereits bestehenden Gesetzen und Verordnungen gehören unter anderem die Zivilprozessordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Der Grundsatz ändert sich substantiell nicht: Ausschließlich Verbraucher können sich ins Klageregister eintragen. Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal wissen, dass diejenigen, die ihre Fahrzeuge gewerblich nutzen, sich nicht ins Sammelklageregister eintragen und auch nicht vom Ausgang der Klage profitieren können.
Die Erklärung zum Thema „Vergleich“ ist einen zweiten Blick wert. Zuerst einmal kann davon ausgegangen werden, dass sich große Verbände mit bedeutenden Beklagten werden einigen können. Aus diesem Grund ist ziemlich exakt regelt, was ein Vergleich für einzelne Betroffene bedeutet und was getan werden muss, um innerhalb der Frist von jenem Vergleich entweder zu profitieren oder ihn auszuschlagen. Ein Vergleich kommt also nur dann zustande, wenn sich nicht 30 % der Beteiligten aus der Klägerliste austragen.
Nach Verkündung von Urteil oder Vergleich muss die Anmeldung von Ansprüchen durch einen Anwalt geschehen, der dafür im Verfahren laut geltender Gebührenordnung eine sogenannte 1,3er Gebühr verlangen muss. Es ist schwer zu sagen, wie Rechtschutzversicherungen darauf reagieren.
Damit ist die Sammelklage ohnehin nicht kostenlos. Die Experten der IG Dieselskandal sind überzeugt, dass Betroffene entweder bereits Klage eingereicht haben oder im Anschluss selbst klagen müssen, wenn sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren wollen.
Die 1,3er Anwaltsgebühr ist am Streitwert orientiert und kann mit Onlinerechnern kalkuliert werden.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch absolut unklar, ob das neue Gesetz bereits für eine Klage gegen VW zum Einsatz kommt, zumal sich noch kein Verband als Kläger vorgestellt hat. Regierungskreise haben durchschimmern lassen, dass das neue Gesetz nicht in erster Linie für den Abgasskandal konzipiert wurde, sondern vor allem die vielen Ungereimtheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen vereinfachen soll.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal raten insbesondere Rechtsschutzversicherten VW-Eigentümern mit Passat, Touran, Tiguan, Golf, etc., aus den Baujahren 2008 bis 2014, möglichst schnell Klage einzureichen, damit ihren Ansprüchen nicht Ende des Jahres 2018 die Verjährung droht.