Durch Updates der Motorensoftware im aktuellen Skandal um den Diesel gehen zwangsläufig Werte veloren, zusätzlich sorgen Updates in vielen Fällen für Sachmängel, für welche Händler und Hersteller in Form von Nachbesserung, wenn nicht sogar Rücknahme des Fahrzeuges, aufkommen müssen. Weshalb sollten Eigentümer nun die Leistung ihrer Dieselmotoren überprüfen lassen?
Im Kölner OLG hatte man sich bereits mit Urteil vom 2. Dezember 2010 - 21 U 18/1 mit der Sachmangelfrage nach Leistungsverlust auseinandergesetzt.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beschäftigen sich aktuell vermehrt mit Anfragen von Betroffenen bezüglich auffälliger Leistungsverluste ihrer Autos mit SCR-Katalysatoren im Anschluss an einen Werkstattbesuch. Unsere Experten wissen, das Leistungsverluste nach Updates unausweichlich eintreten: Der Auschlag für Manipulationenes war schließlich genau das Streben nach Leistungsoptimierung. Als gutes Beispiel dient da der Audi A8, der gar nicht erst hätte manipuliert werden müssen, hätte er sich innerhalb der Grenzwerte bei angegebener Leistung bewegt.
Besonders bei den V6-Dieselmodellen von Porsche, Audi und VW scheinen Leistungsverluste nach Updates nach zahlreichen der Kanzlei vorliegenden Prüfungen die Regel zu sein. Am wohl dramatischsten sind die Leistungsversuche von im Schnitt regelmäßig bis zu 10% auch beim EA288 Motor, den wir beispielsweise im aktuellen VW T6 vorfinden. Die Situation um den VW-Bulli ist besonders heikel, da sich der Leistungsverlust auf den Neuwagenkauf bezieht. Der T6 hat bei Auslieferung weniger PS, als im Kaufvertrag vereinbart ist.
Leistungsverluste sind dabei nicht zwangsläufig bloß ein Problem moderner Motorengenerationen im Abgasskandal. Auch im VW-EA189 Motor bleiben Pferdestärken in der Updateroutine. Aus dem Grund glauben viele Anwälte im Abgasskandal nicht daran, dass ein Update Sachmängel beheben kann, die durch eine Manipulation am Abgassystem verursacht wurden. Sie sind sich sicher, dass VW als "Grenzwertüberschreibung" geltende Mängel abstellt und durch Mängel des "Leistungsverlustes" ersetzt. Somit erübrigt sich dann auch regelmäßig die Frage nach Rückgaberecht nach dem Update.
Die Leistungsüberprüfung eines Dieselmotors kostet keine 100 Euro - ein solcher Test könnte alle Verfahrensprobleme in Klagen gegen Händler und Hersteller lösen. Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal wissen jedoch um die traurige Tatsache, dass ein Text auf einem beliebigen Leistungsprüfstand nicht gerichtsfest ist. Die Bereitschaft der Gerichts muss gegeben sein, Hinweise wie vorliegenden Leistungsüberprüfungen Beachtung zu schenken und dann Beweissicherungsverfahren zu eröffnen, sollte der Klägr diese beantragen. In diesem Verfahren kann dann ein vereidigter Gutachter aufgesucht werden, der das Testergebnis überprüft und zusätzlich Kontrollmessungen vornimmt.
Dieses Vorgehen scheint vielen zu kompliziert und der Grund dafür ist die ZPO (Ziwilprozessordnung). Ein Gericht läuft Gefahr, dass das Ergebnis eines selbstinitiierten Test auch manipuliert wurde und muss eigene Untersuchungen anstellen.
Experten versichern nichtsdestotrotz, dass ein solcher Test zumindest ein Hinweis auf schon vorliegende oder in Folge eines Updates neue Leistungsverluste darstellen kann. Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beschäftigen sich aktuell mit mehreren Fahrzeugmodellen in Beweissicherungsverfahren in denen sich auch mit der Motorleistung beschäftigt wird. Es wurden unter anderem unabhängige Experten der TU Aachen für Gutachteraufgaben berufen.