Das Tauziehen um Dieselfahrverbote ist nach wie vor im vollen Gange. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen bereits einzelne Grenzwertüberschreitungen, die als Grundlage für Fahrverbote die Lösung der Umweltprobleme in den Städten und Gemeinden dienen, gegen EU-Recht. Sind Dieselfahrer grundsätzlich die Dummen? Und wie sollen sie auf (Diesel-)Fahrverbote reagieren? Mittlerweile gibt es bereits Fahrverbote oder sie sind in Planung. Doch so einfach, wie es aussieht, ist es nicht. Dies wissen auch die Politiker und es dürfte noch lange dauern, bis es endgültige Regelungen geben dürfte.
Messstellen im Fokus
Es gibt nicht wenige Politiker, die sich dazu bekennen, die Auswirkungen von Fahrverboten am liebsten auf dem Rücken der betroffenen Autofahrer auszutragen. Betroffen sind dabei nicht nur Diesel-, sondern zunehmend auch Benzinautos mit älteren Umweltplaketten. Derzeit fließt ein Streit um die Messstellen in die Diskussionen ein, deren Aufstellung in der EU-Richtlinie 2008/50 EG festgelegt sind. Danach erfassen sie die Umweltwerte entweder an Orten mit der höchsten oder der geringsten Belastung. Die Spielräume sind jedoch begrenzt, exakt vorformulierte Entfernungen und Abstände müssen eingehalten werden. Markus Söder, der bayerische CSU-Chef, gibt zu bedenken, es sei „wenig sinnvoll, wenn vor einigen Messstationen mittels Hochrechnungen ein Gesamtwert für eine Stadt ermittelt wird.“ Gut gebrüllt, Löwe, möchte man antworten, eine echte Hilfe für betroffene Autofahrer bleibt aber außer Sichtweite.
Bereits im letzten Jahr ergaben die Messungen der Stickoxide in 57 Städten der Bundesrepublik überhöhte Werte. Besonders im Fokus: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Diese Kommunen gelten bezüglich der festgestellten Umweltwerte als sogenannte „Intensivstädte“. Anfang 2019 sind die Städte Berlin und Dortmund in diesen Kreis vorgestoßen.
Forscher und Wissenschaftler sprechen sich gegen Fahrverbote aus
Es sei der falschen Ansatz, Fahrverbote als Lösungsmaßnahme zum Schutz vor Schadstoffen auszusprechen. Dies behaupten zumindest führende Wissenschaftler. Sie verweisen zudem auf Feinstäube, die weitaus gefährlicher für die Gesundheit der Menschen seien. Gleichzeitig stellen sie einen Rückgang der Feinstaubbelastungen fest, mit Ausnahme von Ammoniak. Festzustehen scheint allerdings, dass die Mobilität der Autofahrer von der Verhängung von Fahrverboten drakonisch eingeschränkt würde.
Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Main und Berlin bereits sich aktuell auf Fahrverbote vor, um ihre Stickstoffbelastungen in den Griff zu bekommen. Rechtsgültigkeit solcher Verbote besteht bereits für die Städte Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg, weitere Städte dürften diesem Beispiel 2019 folgen.
Wie Autofahrer auf (Diesel-)Fahrverbote reagieren könnten
Festzuhalten wäre, dass Fahrverbote für alle betroffenen Autofahrer bittere Einschnitte bedeuten. Ihnen bleibt nur die Umfahrung zonaler Verbote oder betroffener Teilstrecken. Auf jeden Fall müssen sie mit überdurchschnittlich hohen Zeitverlusten sowie weitaus höheren Kraftstoffkosten rechnen. Hinzu kämen, wenn auch nur langfristig zu sehen, Bußgelder, wenn Sie in einen verbotenen Straßenabschnitt einfahren und dabei in eine Kontrolle geraten.
Alternativ bestünde die Möglichkeit der Umrüstung, möglichst innerhalb der Übergangsfrist oder die Beschaffung eines anderen Fahrzeugs, welches nicht vom Fahrverbot betroffen ist. Im Zuge dessen, wäre der Verkauf des alten Autos zum Beispiel auf autoankauf.live eine Option. Die Möglichkeit der Umrüstung könnte laut Experten des ADAC bis zum Euro-5-Diesel möglich sein. Sie schätzen die Kosten jedoch auf mindestens 1.500 bis rund 3.300 Euro. Nachteil: Aktuell sind noch keine Nachrüstsysteme vom Gesetzgeber zugelassen. Als weitere Maßnahme könnten sie auch den Umstieg auf das Fahrrad oder auf andere öffentliche Verkehrsmittel ins Auge fassen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die Verpflichtung der Autohersteller im Mittelpunkt, Nachrüstsysteme (Hard- und/oder Software) kostenlos für die Autofahrer anzubieten und nach Möglichkeit auch ältere Autos einzubeziehen.
Das bereits angesprochene Bußgeld beginnt bei 20 Euro, sofern Autofahrer trotz Verbotsschildern eine gesperrte Umweltzone befahren. Bei einer verbotenen Fahrt mit grüner Plakette drohen 80 Euro Bußgeld. Gehen die Behörden sogar von einem Vorsatz aus, wird es richtig teuer: 160 Euro. Als Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Fahrverbote festgesetzt sind die Beamten der Bundespolizei.