Wer im Herbst 2017 als Käufer eines VW T6 vom sogenannten Auslieferungsstopp betroffen war, hatte vielfach andere Sorgen, als die beiden unterschiedlichen EU-Zulassungsgenehmigungen zu vergleichen. Hätte man aber tun sollen: Die beim Kauf des Autos im Prospekt angegeben Verbrauchsangaben stimmen nämlich nicht mit denen abschließend bei der Übergabe übermittelten Verbrauchsdaten überein. In den neuen Fahrzeugpapieren ist - abhängig von den Motorvarianten - ein bis zu 0,6 Liter pro 100 Kilometer höherer Dieselverbrauch dokumentiert. Da der ursprüngliche Prospekt aber Basis für die Kaufentscheidung war, können betroffene T6-Besitzer den durch das Update verursachten Mehrverbrauch dem Hersteller in Rechnung stellen - kilometergenau und zwar jeweils am Ende des Jahres auf Basis von Daten, die vom lokalen VW-Händler beglaubigt werden. Fahrstil und Nutzung müssen dabei nicht nachgewiesen werden, da sich der Anspruch schon allein aus den in den Dokumenten dargestellten Werten ergibt.
In einem von der IG Dieselskandal dokumentierten Fall war dieser Anspruch sehr schnell und unbürokratisch umgesetzt worden und der Bus-Besitzer freut sich auf ein regelmäßiges Weihnachtsgeld. . VW zahlt nach Vorstellung beim Händler jeweils zum Jahreswechsel den Mehrverbrauch aus und zwar in Höhe eines Zuschusses von 0,6 Litern pro gefahrene 100 Kilometer . Bei 10.000 Kilometern und einem angenommenen Dieselpreis von 1,50 Euro macht das eine Summe von 90 Euro aus, Hochgerechnet auf die gesamte Kilometerzahl seit Zulassung im Frühjahr 2018 können da schon mal 500 Euro zusammenkommen, bei Vielfahrern natürlich entsprechend mehr. Auf die gesamte Laufzeit, also z.B. 300.000 kilometer können das je nach Dieselpreisentwicklung auch mal 3000 Euro ausmachen. Auch Geld - oder?