Aktuell: Start der Rückrufaktion am 14. November 2018
Tausende Fahrer von Audi-, Touareg- oder Porsche kennen das aktuelle Problem nur zu gut. Während ihr Auto unweigerlich vom Dieselskandal betroffen ist, liegt bisher kein offizielles Schreiben des Kraftfahrtbundesamts vor. Die Konsequenz ist eindeutig: Eigentümer der Schmutz-Diesel werden absichtlich in Unwissenheit belassen, um Klagen vorzubeugen.
Was klagewillige Opfer des Dieselskandals besonders ärgert, erfahren Experten und Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal in täglichen Gesprächen. Obwohl viele Rechtsschutzversicherungen großzügig ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme des Verfahrens erklären, verlangen sie als Indiz für Betroffenheit eines entsprechenden Autos ein offizielles Rückrufschreiben. Die Experten der IG Dieselskandal wissen, wie nervenaufreibend die Klärung der Deckung durch Rechtschutzversicherungen aktuell ist, insbesondere bei Modellen mit Audi V6 oder V8-Aggregaten.
Es weiß doch nun wirklich jeder, dass Audi nicht ganz korrekt verfahren hat – nichtsdestotrotz herrscht Streit darüber, ob bestimmte Typen betroffen sind, oder man der KBA Erklärung folgen soll, laut welcher grundsätzlich alle Modelle der Schadstoffklasse 6 betroffen sind. Natürlich scheuen sich Hersteller und Händler davor, die Betroffenheit zuzugeben und verweisen lieber auf mangelhafte Informationen von Seiten des KBA oder nicht vollständig abgeschlossene Untersuchungen.
Die Kooperationsexperten der IG Dieselskandal raten rechtsschutzversicherten Betroffenen, ihre Versicherungen nicht im „Spiel auf Zeit“ mitspielen zulassen. Besonders im Fall der V6-Audis der Schadstoffklasse 6 besteht kein Zweifel, dass ausnahmslos alle Modelle betroffen sind – nicht bloß einige bestimmte Fahrgestellnummern. Aus diesem Grund sollte das Verhalten der Rechtsschutzversicherungen unter keinen Umständen einfach so hingenommen werden. Betroffene Opfer wird geraten, möglichst schnell mit Deckungsschutzklagen auf diese vertragswidrigen und unzulässigen Verweigerungen zu reagieren.
Tausende Fahrer von Audi-, Touareg- oder Porsche kennen das aktuelle Problem nur zu gut. Während ihr Auto unweigerlich vom Dieselskandal betroffen ist, liegt bisher kein offizielles Schreiben des Kraftfahrtbundesamts vor. Die Konsequenz ist eindeutig: Eigentümer der Schmutz-Diesel werden absichtlich in Unwissenheit belassen, um Klagen vorzubeugen.
Was klagewillige Opfer des Dieselskandals besonders ärgert, erfahren Experten und Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal in täglichen Gesprächen. Obwohl viele Rechtsschutzversicherungen großzügig ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme des Verfahrens erklären, verlangen sie als Indiz für Betroffenheit eines entsprechenden Autos ein offizielles Rückrufschreiben. Die Experten der IG Dieselskandal wissen, wie nervenaufreibend die Klärung der Deckung durch Rechtschutzversicherungen aktuell ist, insbesondere bei Modellen mit Audi V6 oder V8-Aggregaten.
Es weiß doch nun wirklich jeder, dass Audi nicht ganz korrekt verfahren hat – nichtsdestotrotz herrscht Streit darüber, ob bestimmte Typen betroffen sind, oder man der KBA Erklärung folgen soll, laut welcher grundsätzlich alle Modelle der Schadstoffklasse 6 betroffen sind. Natürlich scheuen sich Hersteller und Händler davor, die Betroffenheit zuzugeben und verweisen lieber auf mangelhafte Informationen von Seiten des KBA oder nicht vollständig abgeschlossene Untersuchungen.
Die Kooperationsexperten der IG Dieselskandal raten rechtsschutzversicherten Betroffenen, ihre Versicherungen nicht im „Spiel auf Zeit“ mitspielen zulassen. Besonders im Fall der V6-Audis der Schadstoffklasse 6 besteht kein Zweifel, dass ausnahmslos alle Modelle betroffen sind – nicht bloß einige bestimmte Fahrgestellnummern. Aus diesem Grund sollte das Verhalten der Rechtsschutzversicherungen unter keinen Umständen einfach so hingenommen werden. Betroffene Opfer wird geraten, möglichst schnell mit Deckungsschutzklagen auf diese vertragswidrigen und unzulässigen Verweigerungen zu reagieren.