Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Ravensburger Landgericht für einen verbraucherfreundlichen Paukenschlag gesorgt. Das Verfahren um den Widerruf eines Darlehensvertrages (Az. 2 O 259/17) geht mächtig auf VWs Kosten: Der Großkonzern muss sämtliche Raten zurückerstatten und hat zusätzlich auf einen Wertersatz zu verzichten.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal kennen den Grund für die Folgen der Gerichtsentscheidung. Weil das betroffene Fahrzeug nach Juni 2014 finanziert wurde, fällt es unter die Regelung jener EU-Verordnung, nach der ein Wertersatz nicht gezahlt werden muss, sollten entsprechend abgeschlossene Verträge fehlerhafte Belehrungen zum Widerruf aufweisen.
Obwohl diese Eu-Regel eigentlich recht klar ist, haben Gerichte in Deutschland einige Male gegensätzlich entschieden. So konnten Autobanken wegen des Wertersatzes diverse Verfahrensniederlagen recht erträglich verschmerzen.
Der Richter in Ravensburg hält sich dagegen strikt an die EU-Regel. Der klagende Eigentümer hat seinen Skoda Roomster nun quasi zwei Jahre kostenlos gefahren: nach 70.000 gefahrenen Kilometern gibt er ihn zurück und bekommt alle gezahlten Raten zurückerstattet.
Experten wissen, dass solche verbundenen Geschäfte den in der Immobilienfinanzierung gängigen Widerrufsjoker am Leben halten, weil sie juristisch eindeutig definiert sind: Wenn ein Fahrzeug über die Bank oder Kooperationsbank des Herstellers finanziert wird, können sich fehlerhafte Belehrungen zum Widerruf verbraucherfreundlich auf die Rückabwicklung auswirken.
Im Gegensatz zu einer Fahrzeugrückgabe ist ein Widerruf juristisch übrigens viel unkomplizierter zu erledigen. Opfer des Dieselskandals sollten diese Möglichkeit entsprechend gründlich prüfen. Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beraten Betroffene gern und bieten kostenlose Ersteinschätzungen an.