Die Daimler AG ruft europaweit 260.000 Fahrzeuge wegen einer Betroffenheit im Dieselskandal zurück.
Das KBA hat unzulässige Abschaltvorrichtungen nachgewiesen und Mercedes aufgefordert diese abzustellen und die Fahrzeuge dazu verpflichtend in die Werkstätte zurückzuholen.
Offensichtlich stehen die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Verdacht, das Mercedes ein sogenanntes "Thermisches Fenster" nutzt und die Abgasbehandlung in großen Temperaturbereichen abschaltet.
Unter Umständen liegt beim Sprinter auch eine Prüfstanderkennung vor.
Daimler versinkt im Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut einen Massenrückruf wegen einer mutmaßlichen unzulässigen Funktion bei der Abgasreinigung angeordnet. Nach Angaben von Daimler dürfte eine mittlere sechsstellige Zahl von Mercedes-Fahrzeugen von dem Rückruf betroffen sein. Dabei soll es sich ausschließlich um Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651, die bis Mitte 2016 produziert wurden, handeln. Teil der Rückrufs sind wohl auch die 260.000 Mercedes Sprinter, die ohnehin schon wegen des Verdachts einer illegalen Abschalteinrichtung im Visier des KBA standen.
Es deutete sich bereits an, dass nicht nur dem Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 ein erneuter Rückruf droht. Denn Daimler hatte bereits eingeräumt, dass die beanstandete Funktion noch in anderen Modellen eingesetzt wird. Das KBA ist offensichtlich zu der Überzeugung gekommen, dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und hat nun den verpflichtenden Rückruf für Hunderttausende Mercedes-Diesel angeordnet, wie u.a. die Tagesschau berichtet. Wie zu erwarten war, hält Daimler die Funktion für zulässig und wird wohl Widerspruch einlegen, den Rückruf aber durchführen
Dass das KBA beim Mercedes Sprinter eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet, war schon vor einer Woche bekannt geworden. Die Vorwürfe drehen sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie soll dafür sorgen, dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Das Problem: Im Straßenverkehr ist diese Funktion nicht aktiv und der Mercedes Sprinter bläst entsprechend mehr Stickoxide in die Luft. Das KBA hat nun deshalb ein Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeläutet. Offenbar ist es Daimler dabei nicht gelungen, den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu entkräften.
Rückruf Mercedes Sprinter
Sollte es dem Autobauer nicht gelingen, den Vorwurf einer illegalen Abschalteinrichtung zu entkräften, droht europaweit rund 260.000 Mercedes Sprintern mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor des Typs OM 651, die bis 2016 hergestellt wurden, ein verpflichtender Rückruf durch das KBA.
Vorwurf: Illegale Abschaltvorrichtung
Das möchte Daimler natürlich verhindern. Denn für den Autobauer geht es um mehr als den Sprinter. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wurde in einer ganzen Reihe vom Mercedes-Modellen mit dem Motor OM 651 und OM 642 verwendet. Auch hier kann der Rückruf drohen und dann hätte der Abgasskandal bei Mercedes eine ganz neue Dimension erreicht.
Daimler hält die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung natürlich für legal. Allerdings ist das KBA da offensichtlich anderer Meinung. Schon für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 ordnete die Behörde im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf wegen der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung an, da es sich dabei nach Auffassung der Behörde um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Es deutet einiges darauf hin, dass es auch beim Mercedes Sprinter zum verpflichtenden Rückruf kommen wird. Weitere Modelle könnten folgen.
Betroffene Mercedes-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal stehen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.