Gehen wir mal davon aus, dass die Euro 5-Diesel nachgerüstet werden – auch wenn sich ein erfolgloser Dieselgipfel an den nächsten reiht, wird dem Bundesverkehrsminister, den Herstellern und der Kanzlerin gar nichts anderes übrig bleiben, wenn es im September 2019 – angefangen in Frankfurt – zum Exodus der „älteren Diesel“ kommt – angefangen bei der Frankfurter Innenstadt und mit besonderem Fokus auf die 2,6 Millionen EA189-Fälle (VW).
Weit über 5 Millionen Euro-5-Diesel warten auf solch eine Nachrüstung, aber was wird da technisch geschehen und vor allem: Wer bezahlt das? VW als Hauptbeteiligter hat schon gesagt: Wir nicht! Der Konzern will sich weder an der Entwicklung noch am Einbau der notwendigen Komponenten beteiligen.
Allerdings: Nicht nur die Experten der TU München gehen davon aus, dass Nachrüstungen nur möglich und sinnvoll sind, wenn die Hersteller ins Rad greifen, denn ohne deren Entwickler-Potential sind Hardware-Nachrüstungen kaum vorstellbar. Ach das Thema Gewährleistung spielt da eine große Rolle.
Hier berichtet der Focus über das interessante Gutachten der TU München
Und überhaupt: Wann soll das passieren? Und wie wirkt sich eine großflächig angebotene und vielleicht sogar angeordnete Nachrüstaktion auf die VW-Sammelklage aus? Nicht nur in diesem Punkt sind Besitzer betroffener Fahrzeuge derzeit absolut verunsichert. Eine „gute“ und erfolgreiche Nachrüstung würde die Autos zukunftssicher machen und es gäbe keinen Grund mehr zu klagen.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal empfehlen, die geplanten Nachrüstungen derzeit nicht in ihr Kalkül einzubeziehen, gleichzeitig aber darauf zu setzen, dass der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Hersteller juristisch einzufordern sein wird.
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