Im Mercedes-Abgasskandal gibt es seit dem 19. August 2021 einen neuen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Diesmal trifft es die Mercedes S-Klasse.Bemängelt wird eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Von dem Rückruf unter dem Code 5497521 sind Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010 bis 2013 mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Weltweit sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts 911 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es vermutlich 193 Autos.
Auch wenn es sich nur um vergleichsweise wenige Fahrzeuge handelt, die von dem neuerlichen Rückruf betroffen sind, zeigt es sich, dass das Thema bei Daimler immer noch nicht durch ist, nachdem es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Rückrufe des KBA für diverse Mercedes-Modelle gegeben hat.
Die betroffenen Mercedes-Kunden müssen ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, um die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig und hat Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen. „Damit hat das KBA noch einmal bekräftigt, dass es die beanstandeten Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen einstuft. Auch wenn Daimler als letztes Mittel gegen die Rückrufe klagt, dürfte dies kaum Aussicht auf Erfolg haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal..