Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal verfolgen den Mercedes-Abgasskandal sehr genau . Die Experten halten den aktuellen Zwangs-Rückruf von 170.000 Diesel-Fahrzeugen der Daimler AG weltweit für absolut konsequent., nachdem bereits im vergangenen Jahr "probeweise" der GLK der SSK 5 zurückgerufen wurde. Die Rückrufaktion z.B. für die C-Klasse ist der KBA-Referenznummer 9596 und dem Hersteller-Code 5499636 zugeordnet und wurde bereits im Januar 2020 veröffentlicht. Das Kraftfahrtbundesamt ruft in Deutschland 60.000 Modelle folgender Daimler-Baureihen zurück.
Betroffene Fahrzeuge
Betroffen von der aktuellen Rückrufaktion sind
• A-Klasse
• B-Klasse
• C-Klasse
• E-Klasse
• S-Klasse
der Schadstoffklasse 5 (Baujahre bis 2014), weil die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde. Die Daimler AG mauert und wird wohl einen Widerspruch einlegen. Der Hersteller sieht seine Abschaltvorrichtungen durch EU-Recht legitimiert. Es gibt Ausnahmen, so sind z.B. in der C-Klasse die Hybrid-Fahrzeuge nicht betroffen. Die Geländewagen-Modelle "GLK" werden bereits zurückgerufen.
Um was geht es?
Durch den aktuellen Rückruf werden Abschaltvorrichtungen wie z.B. das „Thermische Fenster“ deaktiviert. Mercedes nutzt die Technik, um Bauteile vor Überhitzung zu bewahren. Vor dem Europäischen Gerichtshof steht allerdings derzeit eine Entscheidung aus, wonach die EU-Richtlinie den Diesel-Entwicklern keinen Freibrief für die Nutzung von Abschaltvorrichtungen ausschreibt, wenn dadurch die Schadstoff-Minimierung in einem derart weit gefassten Rahmen ausgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt aus Kiel: „Das Thermische Fenster schaltet die Abgasrückführung in einem maßgeblichen Temperaturbereich ab und nennt das Richtlinienkonform. Die EuGH-Generalanwältin verlangt aber für solch grob gefasste Bereiche eigene technische Mittel, um den Schadstoffausstoß durchgehend gering zu halten!“
Was kommende Verfahren vereinfacht: Mercedes streitet das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung überhaupt nicht ab, besteht aber auf dessen Zulässigkeit.
Rechtliche Möglichkeiten
Vor dem Landgericht Stuttgart wurde zum AZ 46 O 101/19 eine E-Klasse mit dem Motortyp OM 651 (Schadstoffklasse 5) verhandelt. Mercedes hat hier nicht bestritten, dass die Abgasrückführung sukzessive ab 15 °C Umgebungslufttemperatur schrittweise reduziert wird und unter 7 °C um bis zu 17 % reduziert wird bis zu einem Unterschreiten einer Umgebungslufttemperatur von minus 30 °C, wo sie dann ganz abgeschaltet wird.
Weil „Einfach abschalten!“ nicht reicht, um der Sorgfaltspflicht bei der EU-konformen Motorenentwicklung zu entsprechen. stehen derzeit die Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen die Daimler AG recht gut, natürlich auch dann, wenn die aktuelle Rückrufaktion durchgeführt wird, weil dies den Makel nicht abstellt. Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und erfahrener Prozessbegleiter in Mercedes-Fällen aus den Schadstoffklassen 5 und 6. Eine Erstberatung durch die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal erfolgt kostenlos und unverbindlich.