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Schadstoffklassen im Dieselskandal - Von 4 bis Euro 6d-temp

Kein Auspuff ist wie der andere und in der aktuellen Situation empfehlen sich nur Klagen nur für Autos, die mindestens die Schadstoffklasse 4 nachweisen können bzw. nach oben, die maximal zur Schadstoffklasse 6b und 6c – exklusive d und 6d-temp – gehören.

Im September 2019 wurde verpflichtend für Neufahrzeuge der 6d-Standard eingeführt und seitdem dürften sich neu zugelassene Autos in Schadenersatzklagen schwer tun. Aktuelle Messmethoden versprechen nach aktuellem Stand der Technik zumindest den tendenziell eher Gutgläubigen, dass un mit diesen Motoren wirklich alles in Ordnung ist.

von 6b bis 6d - Am Ausstoß ändert sich nichts

Ein 6d-temp ist kein Vorzeige-Objekt, denn ein dergestalt klassifizierter Antrieb produziert ebenso viel NoX und CO2 wie ein Exemplar aus dem Jahr 2014 mit Euro 6 B, nämlich 500 mg CO2 pro km und 80 mg NoX pro Kilometer (Werte für Diesel). Sauberer sind 6d-temp-Autos nur, weil genauer nachgesehen wird, bevor es eine Typengenehmigung gibt. Für Euro 6b Autos gab es diese Genehmigung schon, wenn „nur“ auf der Rolle Abgaswerte gemessen wurden. Dies öffnete dem Betrug Tür und Tor. Für Euro 6 C verschärften sich die Bedingungen, das Auto blieb aber auf dem Rollenprüfstand. CO2-Werte beziehen sich übrigens auf den geforderten Durchschnittswert der Flotte eines Herstellers.

Da eine absolute Realitätsnähe in Laboren nicht hinzubekommen ist und sich der Gesetzgeber wohl sehr über die von ihm selbst geschaffenen Schlupflöcher ärgert, mussten 6d-temp Autos fortan auf die Straße zum Nachweis der Abgas-Werte. 6d und 6d-temp wiederum unterscheiden sich durch die sogenannten Konformitätsabweichungen. Diese Differenzen zwischen Laborergebnis und Realtest dürfen beim 6d höher sein als beim 6d-temp und seiner Nachfolger temp-EVAP, temp-ISC und temp-FCM. Die aktuell höchstmögliche Schadstoffklasse ist seit 1. September 2019 für Neuzulassungen verpflichtend und wurde in mehreren Varianten erteilt.

ISC steht dabei z.B.  für „In-Service-Conformity-Tests“ und bedeutet, dass auch bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge nachweisen müssen, dass sie weiterhin die Abgasregularien erfüllen (seit 1. Januar 2019 für alle Typgenehmigungen und ab 1. September 2019 für alle Neuzulassungen verpflichtend).

Welche Euro-Norm erfüllt mein Auto?

Die Euro-Norm eines Fahrzeuges kann übrigens mit einem Blick auf Feld 14 der Fahrzeugpapiere festgestellt werden. Sollte dieser Weg keinen Erfolg haben, muss die Schadstoff-Schlüsselnummer unter 14.1 im Fahrzeugschein analysiert werden. Die letzten Ziffern definieren die Schadstoffklassen nach folgenden Schlüsseln

Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70  
Euro 5: 35A0 bis 35M0  
Euro 6: 36N0 bis 36Y0  
Andere: 00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88  

Seit 2017 sorgt ein neues Messverfahren dafür, dass etwas mehr Transparenz einzieht.

Wie viel verbraucht ein Fahrzeug und welche Abgase entstehen in welcher Menge? Diese Frage kann mit dem vereinheitlichten Fahrzyklus WLTP aktuell etwas exakter bestimmt werden, als es in der Vergangenheit möglich war. Das neue Verfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission orientiert sich näher am alltäglichen Fahrverhalten und ersetzt seit September 2017 den veralteten NEFZ-Standard. Euro 6-Autos müssen nach diesem Standard getestet werden, bevor sie eine Zulassungsgenehmigung erhalten.

Was bedeutet WLTP?

WLTP steht für „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge“ und beschreibt ein neues Prüfverfahren, das den Verbrauch eines Fahrzeugs bestimmt. Auf Grundlage weltweit gesammelter Realfahrdaten hilft es, auch unter Laborbedingungen eine realitätsnahe Autofahrt zu simulieren. So berücksichtigt WLTP nicht nur verschiedene Situationen und Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, sondern auch die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Gewichtsklassen eines Autos.

Nach WLTP gemessenen Abgas- und Verbrauchswerte müssen seit 1. September 2017 für alle neu eingeführten Pkw-Modelle und Motoren angegeben werden. Dieses gilt in Europa und vielen anderen Ländern weltweit.

Fragen zum Thema? Bitte Tel.: 0800 000 1961 oder Mail an info@ig-dieselskandal.de

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Anwälte

  • Patrick Balduin

    Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin studierte Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster und absolvierte sein Referendariat in Duisburg mit Wahlstation bei einer international tätigen Anwaltskanzlei mit Standorten in Deutschland und Polen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt. Im VW-Abgasskandal hat er einen Schwerpunkt auf Schadenersatzforderungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288, EA 896 bzw. EA 897 gelegt. Er ist natürlich auch Ansprechpartner bei anderen Modellen und Marken. RA Balduin ist unser Kooperationspartner für die PLZ-Bereiche 4 und 5.

    Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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    Rechtsanwalt Georg Schepper ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Rechtsanwalt Georg Schepper erteilt eine kostenlose Erstberatung und bietet eine ebenfalls kostenlose Abfrage der Rechtsschutzversicherung an. Rund um die Sammelklage steht Rechtsanwalt Georg Schepper ebenfalls als Ansprechpartner und engagierter Begleiter im Verfahren zur Verfügung.

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    Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach ist einer der erfahrensten Dieselskandal-Anwälte und hat weit über 2000 gerichtliche Terminsvertretungen für fast alle namhaften Klägerkanzleien im Dieselskandal kompetent und gewissenhaft wahrgenommen. Der Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und M. Sc. in Economics (London Business School) ist Ansprechpartner für alle betroffenen Modelle mit Schwerpunkt im Bereich EA189 und EA288 (Volkswagen) sowie EA897 (Audi). Er verfügt über hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung bzw. der Auffassungen der einzelnen Kammern und Senate des Gerichte im 9er PLZ-Gebiet.

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