Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 30.12.2021 ein Urteil zum VW Tiguan I erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 1 O 155/19 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 23200 Euro.
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Das Landgericht Duisburg hat bestätigt, dass Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 nicht bereits Ende 2018 verjährt sind. Mit Urteil vom 30. Oktober 2020 hat es einem Mandanten von Schwering Rechtsanwälte Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 155/19). „ Der Kläger hatte den VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 im April 2013 für 42.000 Euro gekauft. Zur Verjährung führte das Gericht aus, dass es schon nicht ersichtlich sei, dass die Schadenersatzansprüche aufgrund der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist bereits Ende 2018 verjährt gewesen seien. Unabhängig davon, dass die Problematik 2015 allgemein bekannt geworden ist, könne nicht vorausgesetzt werden, dass der Kläger bereits 2015 hätten wissen müssen, dass er auch einen Schadenersatzanspruch aufgrund eines arglistigen Verhaltens von VW hat. Doch selbst, wenn die dreijährige Verjährungsfrist bereits Ende 2015 angelaufen wäre, sei die Verjährung durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage 2018 gehemmt worden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis von 42.000 Euro erstatten. Für die rund 134.000 Kilometer, die der Kläger mit dem Wagen gefahren ist, kann VW eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 18.800 Euro anrechnen. Unterm Strich erhält der Kläger noch 23.200 Euro für seinen VW Tiguan.