Urteil-AZ-1 O 478/20

LG Aachen, AZ.: 1 O 478/20 – VW Beetle

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 21.04.2021 ein Urteil zum VW Beetle erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 1 O 478/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 20.300 Euro.

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Beetle mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 22. April 2021 entschieden, dass VW Schadenersatz leisten muss und in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (Az.: 1 O 478/20). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersartz in Höhe von 20.300 Euro. Das Gericht sah in der Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung

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