Rechtsanwalt Martin Riedel, Kiel hat am 04.03.2021 ein Urteil zum VW Tiguan I erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 2 O 97/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 24.129 Euro.
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Im Verfahren um Schadenersatz hat das Landgericht Kiel dem Besitzer eines EA189-Tiguan 24.129 Euro zugestanden. Der Kläger hatte das Auto 2014 gekauf zum Preis von 29.800 Euro. Er beteiligte sich am Musterfeststellungsverfahren, ohne aber das VW-Angebot anzunehmen. Der Anspruch sollte zivilrechtlich durchgesetzt werden. Dies mit Erfolg: das Gericht erkannte eine vorsätzlichre und sittenwidrige Schädigung nach § 826,