Urteil-AZ-Hu 6 O 269/20

LG Heilbronn, AZ.: Hu 6 O 269/20 – Mercedes ML 350

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 09.02.2021 ein Urteil zum Mercedes ML 350 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: Hu 6 O 269/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 29.300 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: Mercedes Schadstoffklasse 6

Schwering Rechtsanwälte hat ein weiteres Urteil gegen die Daimler AG im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 9. Februar 2021 entschieden, dass der Autobauer dem Käufer eines Mercedes ML 350 Diesel Schadenersatz leisten muss (Az.: Hu 6 O 269/20). Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 mit dem Motor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 110.000 Kilometern für 36.360 Euro gekauft. Nach einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für das Fahrzeug, ließ der Kläger zwar das folgende Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. in Gestalt einer Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung und eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, geltend.

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