In ungefähr 2,6 Millionen Autos verbaute der Großkonzern zwischen 2008 und 2014 allein in Deutschland den unverwüstlichen Erfolgsmotor EA189 für die eigene Marke „VW“ und in Fahrzeugen der Schwestern Skoda, Seat und Audi.
Folglich kam es zu umfangreiche Rückrufaktionen, in denen Austauschteile und Software-Updates die Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten gewährleisten sollten.
Winterkorns Geständnis ist nun drei Jahre her und laut Fachpresse haben bisher keine 30.000 PKW-Eigentümer erfolgreich auf Rückgabe Ihres Fahrzeugs geklagt.
Die Zeit rennt für die restlichen Millionen, da nach dem Einsetzen der gesetzlichen Verjährung am 31. Dezember 2018 Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
Es stellt sich die Frage, für wen eine Klage überhaupt noch interessant ist.
Besitzer, deren betroffene Autos nach einem Totalschaden oder Diebstahl nicht mehr im Verkehr sind, haben keinen Anspruch auf Klage. Auch Fahrzeuge mit EA189-Motor, die nach Winterkorns Beichte gekauft wurden, sind nur noch unter bestimmten Umständen einer Klage angemessen. Übrig bleiben diejenigen, die sich noch vor dem 18. September 2015 einen 4-Zylinder-TDI (ob neu oder aber gebraucht ist egal) angeschafft haben und ihn bis zum heutigen Tage fahren. Insbesondere gilt dies für die Massenlieblinge Golf, Passat, Touran, Tiguan, A6, A4, A3 und Oktavia.
Während es sich viele betroffene Eigentümer nicht so recht vorstellen können, glauben Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal fest an den Erfolg: Laut ihnen werde der Kaufpreis zurückerstatet und sollte eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden müssen, so sei das Ergebnis doch gewinnbringeder als der Verkauf des Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Die meisten deutschen Landgerichte erkennen den deutlichen Sachmangel nämlich an und urteilen deshalb zugunsten der Eigentümer.
Die Experten der IG Dieselskandal bieten betroffenen Autobesitzern kostenlose Erstberatungen an.