Der Bundesgerichtshof hat sich im Dieselskandal endlich spürbar positioniert. Nach einer erneuten Verfahrenseinstellung – diesmal zum Aktenzeichen VIII ZR 225/17 – gab's einen Hinweisbeschluss, der den Verursachern im Abgasskandal richtig weh tut Üblicherweise wird zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart, sodass eine juristische Bewertung der Verfahrenseinstellung und eine allgemeine Diskussion darüber kaum möglich ist. Diesmal allerdings gaben die Karlsruher Richter der Öffentlichkeit eine Nachricht in Form eines Hinweisbeschlusses mit auf den Weg.
Im Verfahren um einen VW Tiguan stellte man fest, dass eine Vorrichtung zur Manipulation einer Abgasanlage ein Sachmangel ist.
Der Besitzer eines vom Skandal betroffenen Motors EA189, in dem eine illegale Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung installiert worden war – so wie bei 2,6 Millionen anderen Fahrzeugen auch –, hat Anspruch auf die Lieferung einer mängelfreien Sache, also auch eines Neufahrzeugs.
Der Tiguan-Fahrer hatte auf Lieferung eines mangelfreien Tiguans geklagt, dies war ihm verweigert worden, u. a. vom OLG Bamberg, das bei der Klageabweisung argumentierte: Der Tiguan würde seit 2015 in dieser Version nicht mehr produziert. Die Forderung nach Lieferung eines aktuellen Modells der wegen der Unmöglichkeit der Ersatzlieferung ausgeschlossen.
Der BGH stellte in seinem noch nicht veröffentlichten Hinweisbeschluss jetzt fest, dass bei Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen ist, weil die Gefahr bestehe, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen werde.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal sind sich einig: „Wäre das Verfahren nicht nach Vergleich eingestellt worden, wäre es größter Wahrscheinlichkeit nach zu einer Rückverweisung ans OLG gekommen mit der deutlichen Empfehlung, die Unmöglichkeit des Tausches noch einmal zu überdenken.“
Der BGH äußert sich sehr deutlich: „Im Hinblick auf die vom Verkäufer vertraglich übernommene Beschaffungspflicht dürfte der mit einem Modellwechsel einhergehender Änderungsumfang für die Interessenslage des Verkäufers ohne Belang ein. Vielmehr dürfte es ihm um die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten gehen. Diese führe jedoch nicht zur Unmöglichkeit der Leistung“.
Die IG Dieselskandal-Anwälte vertreten über 1000 Mandanten in Schadensersatzklagen gegen VW, Porsche, Audi und Mercedes. Man ist sicher, dass der Hinweisbeschluss dazu führen wird, dass noch mehr Verfahren in der 2. Instanz verglichen werden: VW kann nicht auf ein positives Urteil vor dem BGH hoffen!
Die Kooperationsanwälte der IG Dieslskandal stehen vom Dieselskandal Betroffenen gern als juristischer Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.