Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers hat am 30.01.2020 ein Urteil zum VW Golf erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 8 U 71/19 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 19.000,00 Euro.
Bitte erfahren Sie mehr über Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers/Kanzlei Dr. Stefan Schweers auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 030/69088976.
Der Kläger war Käufer eines VW Golf 1.6 TDI mit dem EA189-Motor. Nachdem das LG Dessau-Roßlau die Klage noch abgewiesen hatte, führte die Berufung vor dem OLG Naumburg zum Erfolg. Die von VW eingelegte Revision wird vor dem Hintergrund der neuesten BGH-Rechtsprechung keinen Erfolg mehr haben.