SALEO Rechtsanwälte mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet besitzt umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Massenschadensfällen.
Die Kanzlei, hier insbesondere RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gehörte zu den führenden Kanzleien im Bereich der Montranus-Fonds Schadensfälle, so dass die Kanzlei schon in den Jahren 2013 und 2014 sich intensiv mit dem Widerruf von Verträgen beschäftigte.
Später agierte sie im Bereich des Widerrufs von Immobiliardarlehensverträgen und dann auch von Autofinanzierungen. Die Kanzlei kann hier auf mehr als 1.500 Fälle zurückblicken.
Derzeit steht der Abgasskandal im Fokus der Tätigkeit von RA Koch.
Neben den zahlreichen Fällen des EA 189, bei dem sich weiter Geschädigte melden, die u.a. aus der Musterfeststellungsklage noch aussteigen wollen, konzentriert sich seine Tätigkeit zunehmend auf denNachfolger EA288 sowie auf den Motor EA 897 (3,0 Liter Diesel des VW Konzerns) sowie auch Motoren anderer Hersteller mit sog. Thermofenstern (z.B. Mercedes Benz). Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch bei älteren Modellen die Verjährungsthematik juristisch prüfen zu lassen. Nach unserer Rechtsmeinung läuft die Verjährungsfrist erst mit Erhalt eines Rückrufschreibens an.
Durch seine umfangreiche Expertise im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen ist RA Koch insbesondere dann der passende Spezialist für Sie, wenn Sie den Kauf Ihres Fahrzeugs durch ein Darlehen finanziert haben, das Ihnen durch den Verkäufer vermittelt wurde. Dann kann ein Widerruf eine lohnende Alternative zum Vorgehen gegen den Hersteller sein und Ansprüche sind sogar möglich, wenn die Motorsteuerung gar nicht manipuliert ist oder es sich um Benziner- oder Elektrofahrzeuge handelt.
RA Koch steht in den Verfahren grundsätzlich als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung und ist unter Tel.: 06032-93000 zu den Geschäftszeiten der Kanzlei zu erreichen.
RA Sebastian Koch ist auch Kooperationspartner weiterer Projekte von verbraucherschutz.tv, so z.B. www.jetzt.widerrufen.de . In den vergangenen Jahren hat sich daraus eine besondere Fokussierung auf Massenschadensfälle entwickelt.
Die Einreichung einer Klage ist durch die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung garantiert kostenlos – mit Ausnahme etwaiger Selbstbeteiligungen.
SALEO Rechtsanwälte wird ohne eine Deckungszusage keine Maßnahmen ergreifen, deren Finanzierung nicht gedeckt ist. Wir klagen den größtmöglichen Schadensersatz ein, im Idealfall auch ohne Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung und zzgl der sog Deliktszinsen, die sich schnell auf 25 % und mehr des Kaufpreises summieren können. Hier folgen wir der sich zunehmend verbraucherfreundlich entwickelnden Rechtsprechung. Siehe dazu auch "Urteile des OLG Karlsruhe".