Stuttgarter Urteile

LG Stuttgart Urteil vom 17.1.2019, 23 O 172/18

Schadensersatz aus Delikt gegen den Hersteller bei einem Dieselmotor eines nicht vom Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamts (KBA) im Zuge des sog. „Abgasskandals“ betroffenen PKW. Es geht um einen Mercedes der Schadstoffklasse 5. Für den betroffenen C250 d aus dem Jahr 2011  gab es keine offizielle Rückrufaktion. Trotzdem erkannte das Gericht die deliktische Handlung und verurteilte Mercedes zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung. Allerdings wurden rund 11.000 Euro für den Ersatz entgangener Zinsen zur Erstattung eingefordert.

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LG Stuttgart Urteil vom 17.1.2019, 23 O 178/18

Schadensersatz aus Delikt gegen den Hersteller bei einem Dieselmotor eines nicht vom Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamts (KBA) im Zuge des sog. „Abgasskandals“ betroffenen PKW. Auch in diesem Fall geht es um einen Mercedes aus dem jahr 2011 mit Schadstoffklasse 5, Der C250 d ist nicht von einer Rückrufaktion betroffen. Aufgrund der recht hohen Laufleistung berechnete das Gericht eine zur Rpückerstattung anstehende Summe in Hohe von rund 18.000 Euro plus Zinsen.

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LG Stuttgart Urteil vom 17.1.2019, 23 O 180/18

Schadensersatz aus Delikt gegen den Hersteller bei einem Dieselmotor im Zuge des sog. „Abgasskandals“. Im Gegensatz zu den vorangenannten Fahrzeugen handelt es sich hier um einen Mercedes der Schadstoffklasse 6

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