Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 21.10.2019 ein Urteil zum Audi A6 3,0 TDI erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 16 O 122/19 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von k.A. Euro.
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im Verfahren um einen Audi A6 3.0 TDI ging es auch um die immer wieder gestellte Frage, ob ein durchgeführtes Update den Mangel am Fahrzeug abstellt oder überhaupt im Verfahren irgendeine Rolle spielt.. Diese Frage wurde vom Gericht verneint. Die Klägerin, eine GmbH, kann von der Beklagten Rückzahlung des Netto-Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeuges verlangen. Nach Durchführung eines etwaigen Updates bleibt die Makelbehaftung des Fahrzeuges in jedem Fall bestehen. Im Übrigen sei bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300 000 Kilometern auszugehen.