Urteil-AZ-20 O 623/20

LG Stuttgart, AZ.: 20 O 623/20 – Skoda Octavia

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 20.05.2021 ein Urteil zum Skoda Octavia erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 20 O 623/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 9400 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0511 220 660-0.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA288

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 9400 Euro bei einen Skoda Octavia mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 20 O 623/20).

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