Urteil-AZ-23 O 235/20

LG Stuttgart, AZ.: 23 O 235/20 – Mercedes C220

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 26.03.2021 ein Urteil zum Mercedes C220 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 23 O 235/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 23.100 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: Mercedes Schadstoffklasse 6

Schwering Rechtsanwälte hat gegen die Daimler AG im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 21.800 Euro durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 26. März 2021 entschieden, dass der Käufer eines Mercedes C 220 D Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat (Az.: 23 O 235/20). Der Kläger hatte den Mercedes C 220 Diesel mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2018 als Gebrauchtwagen zum Preis von 27.300 Euro gekauft. Die Kontrolle der Stickoxid-Emissionen erfolgt in dem Fahrzeug über die sog. Abgasrückführung (AGR). Dabei kommt ein Thermofenster zum Einsatz, d.h. dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen außerhalb dieses festgelegten Fensters reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird.

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