Urteil-AZ-4 O 2305/20

LG Nürnberg, AZ.: 4 O 2305/20 – Porsche Macan

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 30.04.2021 ein Urteil zum Porsche Macan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 2305/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 57.500 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0 800 000 1965.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal im Abgasskandal Schadenersatz für einen Porsche-Fahrer durchgesetzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 30. April 2021, dass der Käufer eines Porsche Macan wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 2305/20). Der Kläger erhält Schadenersatz in Höhe von 57.500 Euro von der AUDI AG, weil diese den Motor entwickelt hat.

Facebook Facebook Like Twitter