Urteil-AZ-5 O 8/21

LG Hildesheim, AZ.: 5 O 8/21 – AUDI A8

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 7. Mai 2021 ein Urteil zum AUDI A8 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 5 O 8/21 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 31.000 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A8 durchgesetzt. Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 7. Mai 2021 entschieden, dass Audi die Klägerin durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 O 8/21). Die Klägerin hatte den Audi A8 4.2 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 65.200 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für das Fahrzeug an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Das KBA bemängelte die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion. Diese Aufheizstrategie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Schadstoff-Ausstoß wieder steigt. Die Klägerin machte wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend.

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