Urteil-AZ-6 O 9290/20

Landgericht München I, AZ.: 6 O 9290/20 – AUDI A6

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 22.12.2020 ein Urteil zum AUDI A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 6 O 9290/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 25.000 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0511 22066099.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Zum Aktenzeichen 6 O 9290/20 hat das Landgericht München I ein wichtiges Urteil gesprochen Der Besitzer eines Audi A6 , Baujahr 2013, erhält 24.470 Euro Schadenersatz und Zinsen ab Klageeinreichung. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1240 Euro muss Audi bezahlen. Der Kläger hatte des Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 69.000 übernommen und 37.000 Euro für den gebrauchten A6 der Schadstoffklasse 5 bezahlt. Das Kläger war von der Kanzlei Schwering aus Hannover vertreten worden.

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