Urteil-AZ-7 O 1513/20

LG Dresden, AZ.: 7 O 1513/20 – Audi A6

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 31.05.2021 ein Urteil zum Audi A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 7 O 1513/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 35.200 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Audi A6 durchgesetzt. Nach dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 31. Mai 2021 kann der Kläger seinen Audi zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück (Az.: 7 O 1513/20). Der Kläger hatte den Audi A6 3,0 TDI Allroad Quattro im Januar 2019 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 38.500 Euro erworben. Die Laufleistung betrug zum Zeitpunkt des Kaufes 93.100 Kilometer. Audi muss 35.200 Euro Schadenersatz zahlen, weil das Softwareupdate den Schden nicht aufhebt, so das Gericht.

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