Urteil-AZ-7 O 595/20

LG Dresden, AZ.: 7 O 595/20 – Audi A6

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 12.04.2021 ein Urteil zum Audi A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 7 O 595/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 9550 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat am Landgericht Dresden ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal erstritten. Mit Urteil vom 12. April 2021 entschied das LG Dresden, dass die Audi AG dem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz leisten muss (Az.: 7 O 595/20). Der Kläger hatte im September 2010 einen Audi A6 Avant 2,7 Liter TDI als Gebrauchtwagen mit einer  Laufleistung von 66.300 Kilometern zum Preis von rund 21.850 Euro gekauft. In dem A6 ist ein V-TDI-Motor mit der internen Bezeichnung EA 896 und der Schadstoffklasse Euro 4 verbaut.

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