Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 28.05.2021 ein Urteil zum AUDI A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 8 O 316/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 25.400 Euro.
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Audi muss im Abgasskandal einen Audi A6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 28. Mai 2021 entschieden (Az.: 8 O 316/20). „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem 3-Liter-Dieselmotor des Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und mein Mandant Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.
Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 73.400 Kilometern zum Preis von rund 35.700 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.