Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 26.03.2021 ein Urteil zum AUDI A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 9 O 1787/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 26.800 Euro.
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Die Audi AG muss im Abgasskandal einen Audi A6 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht München II mit Urteil vom 26. März 2021 entschieden (Az.: 9 O 1787/20). „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Mein Mandant hat daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.