Rechtsanwalt Georg Schepper, Bielefeld hat am 03.08.2021 ein Urteil zum Volkswagen Tiguan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 9 O 336/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von k.A. Euro.
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Schadenersatzansprüche lassen siich beim EA189 weiterhin durchsetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 3. August 2021 zeigt (Az.: 9 O 336/20). „Auch wenn die Verjährung des deliktischen Schadenersatzanspruchs drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs eintritt, lässt sich im Abgasskandal immer noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos“, erklärt Rechtsanwalt Georg Schepper, der das Urteil am LG Bielefeld erstritten hat.