Urteil-AZ-Az.: 2-13 O 23/20

Landgericht Frankfurt, AZ.: Az.: 2-13 O 23/20 – Porsche Cayenne

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 18.11.2020 ein Urteil zum Porsche Cayenne erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: Az.: 2-13 O 23/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 59.500 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Die Audi AG muss im Abgasskandal einen Porsche Cayenne Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.11.2020 entschieden (Az.: 2-13 O 23/20). Das Urteil hat die im Dieselskandal erfahrene Kanzlei Schwering Rechtsanwälte erstritten. „Auch wenn die Audi AG nicht das Fahrzeug hergestellt hat, so hat sie doch den Motor in dem Porsche Cayenne mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und geliefert. Das Landgericht Frankfurt hat daher völlig zu Recht entschieden, dass sie daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel im Oktober 2016 für ca. 73.100 Euro als Neuwagen gekauft. In dem SUV ist der von der Konzernschwester Audi hergestellte 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Für dieses Modell ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG als Herstellerin des Motors geltend.

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