Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf von insgesamt ca. 57.600 VW Touareg mit 3-Liter-Diesel-Motor (Euro-Norm 6) angeordnet. Etwa 25.800 Fahrzeugen davon sind in Deutschland zugelassen. Grund für den Rückruf sind unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung. Identische Defeat Devices waren auch in den 6- und 8-Zylinder-Modellen von Audi und Porsche festgestellt worden. Betroffen von dem Rückruf des VW-SUV sind die Modelle der Baujahre 2014 bis 2017. Das KBA hat den Rückruf der betroffenen Modelle verpflichtend angeordnet.
VW kann als Hersteller auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden und wurde in diesem Zusammenhang bereits von drei unterschiedlichen Landgerichten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Eine weitere Option ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags gegenüber dem Händler, da das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist und der Kunde zudem über die Abgaswerte getäuscht wurde. Der Händler ist innerhalb der 2-jährigen gewährleistungspflicht als Anspruchsgegner heranzuziehen. Für Fahrzeuge, die älter sind, gilt die Betrugshaftung des Herstellers.
Eine weitere Option ist der Darlehenswiderruf. Wurde der Touareg z.B. über die VW-Bank finanziert, kann eine Rückabwicklung sowohl des Darlehens- als auch des Kaufvertrags über den Widerruf des Autokredits erreicht werden. Sowohl das Landgericht Arnsberg als auch das Landgericht Berlin haben zuletzt entschieden, dass Kreditverträge der VW Bank widerrufbar sind, weil die Kunden nicht alle notwendigen Informationen von der Bank erhalten haben. Umstritten ist, ob der Kunde für die gefahrenen Kilometer einen Wertersatz leisten muss. Die aus der Rückabwicklung folgenden Ansprüche sind regelmäßig weitaus höher als die Marktwerte der gebrauchten Dieselfahrzeuge. Diese lassen sich infolge der immer neuen Rückrufe und drohenden Fahrverbote immer schlechter verkaufen.
Aufgrund des angeordneten Rückrufessind aber auch die Voraussetzungen für Schadensersatz, bzw. die Rückgabe des VW Touareg hervorragend.