Mercedes hat schon recht früh Marken im Abgasskandal gesetzt. Aber irgendwie haben es die Stuttgarter hinbekommen, dass das Kraftfahrtbundesamt sich mit immer neuen freiwilligen Rückrufen zufrieden gab. Das änderte sich erst, als der Skandal auch in der Schadstoffklasse 6 ankam. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Rückrufaktionen für die unterschiedlichsten Modelle von der A-Klasse bis zum Sprinter. In einem aktuellen Beitrag spricht der BR von mehr als einer halben Million zurückgerufener Autos allein in Deutschland.
Als Paukenschlag kann man die drei Urteile des Landgerichts Stuttgart werten, die das "Thermische Fenster" glasklar als Abschaltvorrichtung definierten und damit die Basis für erfolgreiche Klagen gegen die Daimler AG schufen. Das Landgericht Stuttgart zog schnell eine große Zahl an Verfahren auf sich. Grund dafür waren einige frühe Entscheidungen zum Nutzungsersatz und natürlich die Zuständigkeit am Gerichtsstand des Herstellers. Daimler hat früh versucht, Urteile durch Befangenheitsanträge zu verhindern. Das OLG Stuttgart nahm nun den als Dieselskandal-Richter bekannten Richter Reuschle komplett aus der Schusslinie und setze andere Richter in laufenden Verfahren ein. Derzeit sieht es aber nicht so aus, als würden sich die Positionen des Landgerichts Stuttgart im Abgasskandal dadurch verändern. Ein Großteil der Entscheidungen bleibt verbraucherfreundlich, insbesondere bei Vorlage eines KBA-Rückrufes.
Mercedes verweist bei der Nutzung des Thermischen Fensters gebetsmühlenartig auf Maßnahmen zum Bauteileschutz, die sich im Rahmen der geltenden EU-Gesetzgebung normgerecht verhalten. Im Moment ist für Mercedes schon nicht mehr die Frage, ob die Verwendung zulässig war oder ist bedeutend, sondern vielmehr das Thema, ob die Nutzung eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung darstellt. Da man sich immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt habe, könne § 826 nicht für die Begründung eines Schadenersatzanspruchs herangezogen werden. Heißt: Selbst wenn der Nachweis der Unzulässigkeit gelingt, beruft sich Mercedes darauf, dass die Verwendung nicht in vorsätzlich sittenwidriger Art und Weise erfolgt sei.
KBA weist Widersprüche zurück
Das Kraftfahrtbundesamt hat die Widersprüche des Daimler-Konzerns gegen Rückrufaktionen Anfang Februar 2021 zurückgewiesen. Die Behörde hatte im Mai 2018 einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung" zurückgerufen, es folgen weitere Rückrufe und die Zahl der betroffenen Fahrzeuge stieg auf 1,4 Millionen Autos europaweit. Dabei geht das Thema nahezu alle Modelle von der A-Klasse bis zum Sprinter an. Betroffen sind Autos der Schadstoffklassen 5 und 6 aus dem Produktionszeitraum 2008 bis 2018.
In Verfahren um die zurückgerufenen Autos hatten die Konzern-Anwälte immer wieder auf fehlende Rechtskraft und nicht endgültig beschiedene Widersprüche verwiesen. Damit ist es nun vorbei: Die Rückrufe sind amtlich, falls Daimler nicht noch dagegen klagt. Im Streit um die Updates hatte Daimler immer wieder auf die Zulässigkeit der kritisierten Abschaltvorrichtungen verwiesen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: : "Offensichtlich blieb dem KBA nach den aktuellen Urteilen von BGH und EuGH nicht mehr viel anderes übrig, als die Widersprüche zurückzuweisen." Dabei handelt es sich aber wohl eher nicht um eine politische Entscheidung, vielmehr ist die Zurückweisung Folge weiterer intensiver Tests und Untersuchungen. Gegen die Behördenentscheidung kann Daimler noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aus der Konzernzentrale erfuhr der Bayrische Rundfunk, dass diese Option derzeit geprüft wird.
Liste der betroffenen Mercedes-Modelle
Mercedes stelllt auf der Unternehmenshomepage eine Liste der zurückgerufenen Autos zur Verfügung - HIER downloaden . Wir erinnen an dieser Stelle daran, dass es nicht zwangsläufig einen Rückruf braucht, um Schadenersatz im Abgasskandal durchsetzen zu können.Es gibt genügend Urteile, die ohne einen amtlichen Rückruf Schadenersatz zugesprochen haben.
Aktuelle Urteile und wichtige Beschlüsse
Nachfolgend sehen Sie eine Aufstellung der verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Monate. Allerdings gibt es auch zahlreiche Verfahren, in denen Mercedes obsiegt hat. Bei Mercedes-Verfahren ist auffällig, dass Rückrufe immer noch eine sehr große Bedeutung haben.
BGH zum Thermischen Fenster:
Zum aktuellen BGH-Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) zum thermischen Fenster ist es wichtig, die eigentliche Intention des Gerichts herauszuarbeiten. Rechtsanwältin Nicole Bauer: „Maßgeblich und unbestritten ist, dass die Hersteller in Kenntnis der grundsätzlichen Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen dennoch Abschalteinrichtungen verbaut haben. Soweit der Hersteller solche Abschalteinrichtungen für zulässig hält, hätte dieser dafür Sorge tragen müssen, dass die Abschalteinrichtungen in die Genehmigungsverfahren einbezogen werden und eine Ausnahmegenehmigung für diese erteilt wird.“ Einfach zu sagen: Wir wussten nicht, dass das unzulässig ist, scheint etwas dünn.
- Der BGH hat den ursprünglich für den 14.12.2020 angesetzten Termin abgesetzt, da der Kläger die Revision zurückgezogen hat. Als neuer Termin mit ähnlicher Thematik wurde nun der 9.03.2021 festgelegt. Der BGH hatte grundsätzlich darüber entscheiden wollen, ob das Thermische Fenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstellt, oder ob sich Mercedes im zulässigen Rahmen des von der EU reglementierten Bauteileschutzes vor Überhitzung bewegt.
- Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadenersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Mercedes müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, ein reines Bestreiten reicht nicht aus (Az.: VIII ZR 57/19).
Oberlandesgerichte:
- OLG Nürnberg: Nun erhöht auch das OLG Nürnberg den Druck auf den Autobauer. Das Oberlandesgericht hat Daimler mit Hinweis vom 12. Februar 2021 aufgefordert, Farbe zu bekennen und zu den vom KBA bemängelten Abschalteirichtungen Stellung zu beziehen (Az.: 5 U 3555/20). Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mercedes E 350 mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6, für den das KBA eine verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte.
- Vor dem OLG Stuttgart musste Mercedes die Berufung gegen ein Landgerichtsurteil zum Aktenzeichen 23 O 235/19 zurückziehen - angeblich wegen eines Verfahrensfehlers der Daimler-Anwälte. Schlecht für Mercedes: Das Urteil ist damit rechtskräftig.
- OLG Köln vom 5.11.2020, Az.: 7 U 35/20: Daimler muss einen Mercedes 250 D Marco Polo zurücknehmen und wird zum Kaufpreis abzüglich Nutzungseentschädigung verurteilt. Der Kläger wurde durch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
- OLG Köln: Urt. v. 6.9.2019 – 19 U 51/19, BeckRS 2019, 22423: Mercedes C 220 CDI / Anspruch aus § 826 BGB möglich; Zurückverweisung an LG.Köln
- Vor dem Schleswig-Holsteiner OLG wurde ein Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Es ist davon auszugehen, dass Mercedes zu Schadenersatz im Zusammenhang mit Manipulationen am Abgassystem eines C 300 CDI (1 U 137/19) verurteilt wird.
- Daimler muss die Funktionsweise seines Thermofensters bei der Abgasreinigung darlegen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 18. Mai 2020 in einem Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal verfügt (Az.: 24 U 410/19).
- OLG Nürnberg: Gericht verlangt am 25.05.2020 die Herausgebe des Rückrufschreibens zu einem verhandelten Mercedes-Model - AZ.: 5 U 144/20.
- Das OLG Stuttgart nimmt Daimler im Mercedes-Abgasskandal ebenfalls in die Pflicht und verlangt via Beschluss, dass die Daimler AG die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren erklärt.
- Ein entscheidendes Urteil: Das OLG Naumburg verurteilt die Daimler AG zu Schadenersatz Az.: 8 U 8/20. Es ist das erste OLG Urteil dieser Art. Revision wurde nicht zugelassen, sodass es zu keinem BGH-Termin kommen wird. Allerdings hat Mercedes eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
- Verfügung des OLG Stuttgart v. 26.5.2020 – 16a U 94/19 (veröffentlicht): Urkundenvorlageanordnung (§ 142 ZPO) bzgl. Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen.
- OLG Hamm, Beweisbeschl. v. 2.10.2019 – 17 U 191/18: Thermofenster bei Mercedes Benz E 250 GDI als unzulässige Abschalteinrichtung?
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Landgerichtsentscheidungen:
- Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 29. Januar 2021, dass die Daimler AG einen Mercedes V 220 d zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss.Der Kläger hatte den Mercedes V 220 d im Februar 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 9.800 km zum Preis von 41.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs Om 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.
- LG Bayreuth verurteilt Daimler bei Mercedes GLK 220 zu Schadenersatz. Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Pleite kassiert. Nach einem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 30.11.2020 muss Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 41 O 465/20).
- Nun hat auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 9.10.2020 verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 14 O 89/20). Der Kläger kann seinen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic zurückgeben und Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
- Vor dem Landgericht Stuttgart gab es ein Urteil gegen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Urteil vom 16.07.2020, Az.: 12 O 87/18 - Betroffenes Auto C 200 CDI.
- Das Landgericht Fulda hat die Daimler AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 15.10.2020 entschied das Gericht, dass in dem Mercedes SLC 250 Diesel des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz (Az.: 2 O 187/20).
- Das Landgericht Heilbronn hat am 27. August 2020 die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal erneut aufgrund sittenwidriger Täuschung verurteilt. (Az. 6 O 324/19) - betroffenes Auto GLK 220 CDi.
- Landgericht Stuttgart: Mercedes muss eine Mercedes V-Klasse zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az. 23 O 231/19) - betroffenes Auto: Mercedes V 220 Blue Efficiency Marco Polo Edition - Dieses Urteil wurde von unserem Kooperationsanwalt Dr. Ingo Gasser erstritten.
- Landgericht Stuttgart: Klageerfolg auch ohne Rückruf - Urteil vom 18. August 2020 (Az.: 8 O 31/20). Das betroffene Auto: Mercedes B 180 CDI.
- Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes CLS 350 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30.10.2020 entschieden (Az.: 23 O 37/20). Das Verfahren wurde von Dr. Ingo Gasser geführt,
- LG Freiburg; Beweisbeschl. v. 6.7.2020 – 6 O 149/19, „Vor Einholung eines gerichtlichen Gutachtens, welches mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist, soll zunächst die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes eingeholt werden. Auf Basis der Auskunft wird das Gericht neu zu bewerten haben, ob und zu welchen konkreten Fragen ein Gutachten erforderlich ist.“
- Landgericht Stuttgart: Urteil vom Urteil 26.11.2020 (Az.: 46 O 76/20) gegen die Daimler AG. Die Käuferin eines Mercedes-Benz GLC 220d 4MATIC hat aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 38.169,53 Euro.
Die nachfolgenden Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §826 verurteilt - zu diesen urteilen verfügen wir nicht über weitere Informationen
- LG Bonn, Urt. v. 20.5.2020 – 1 O 195/19, Mercedes Benz GLK 220 GDI.
- LG Duisburg, Urt. v. 9.6.2020 – 1 O 334/19.
- LG Hanau, Urt. v. 7.6.2018 – 9 O 76/18,: Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
- LG Hannover, Urt. v. 24.8.2020 – 18 O 49/19: Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic.
- LG Heilbronn, Urt. v. 19.6.2020 – Sa 8 O 134/19, Mercedes Benz, W447, V 250, Motor OM 651.
- LG Heilbronn, Urt. v. 1.4.2019 – Kn 8 O 120/18, Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5 Diesel.
- LG Itzehoe, Urt. v. 9.8.2019 – 6 O 101/19,: Mercedes ML 350.
- LG Frankfurt (Main), Urt. v. 18.7.2019 – 2- 10 O 93/19, Mercedes-Benz C 220 und „Thermofenster“
- LG Freiburg, Urt. v. 6.10.2020 – 8 O 53/20, Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Motor OM 651.
- LG Freiburg, Urt. v. 13.3.2020 – 8 O 71/19.
- LG Mönchengladbach, Urt. v. 27.6.2019 – 1 O 248/18: Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
- LG Offenburg, Urt. v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes Benz 250d
Bedenken wegen der Mercedes-Updates?
Viele Betroffene befürchen negative Auswirkungen durch die Updates. Dabei könnte es um eine Steigerung der Verbrauchswerte, Leistungsverlust oder eine höhere Reperatur-Anfalligkeit gehen. Bedenken gibt es auch in Bezug auf die grundsätzliche Lebenserwartung der Motoren, denn eine Intensivierung der Taktung eines Emissionssystems führt zwangsläufig zu einer nicht so vorgesehen Überbelastung.
Es gibt aber keine Sachmängelhaftungsrechte für die durchgeführten Arbeiten, da der Durchführung kein Werkvertrag zugrundeliegt. Durch Updates entstehende Schäden müssen leider vom Betroffenen nachgewiesen werden. Schadenersatzansprüche ergeben sich erst, wenn das Update selbst mangelhaft ist oder für unzulässig erklärt wird.
Wichtig zu wissen: Hersteller gewähren Kulanz meist nur dann, wenn das Fahrzeug im Herstellernetz (Vertragswerkstätten) gewartet wurde und auch die erforderlichen Reparaturarbeiten bei einem Markenbetrieb vorgenommen werden.
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Anwälte im Mercedes-Dieselskandal
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In erster Linie geht es um Modelle, die von offiziellen Rückrufaktionen in Form von Zwangsmaßnahmen des Kraftfahrtbundesamtes betroffen sind. Unsere Kooperationsanwält*innen führen zahlreiche Verfahren deutschlandweit. Neben Verfahren um offiziell zurückgerufene Mercedes-Modelle führen unsere Anwälte und Anwältinnen auch zahlreiche Verfahren um die Rückgabe von Autos der Schadstoffklasse 5, also Daimler-Modelle mit den Motortypen OM 622, OM 626, OM 642 sowie OM 651 . Diese Verfahren stehen in der Beweisaufnahme. Das heißt: Gutachter*innen müssen die Betroffenheit überprüfen.
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