Es wurde höchste Zeit: der Bundesgerichtshof beschäftigt sich zum Aktenzeichen VIII ZR 78/18 zum ersten Mal mit einer Verbraucherklage im Dieselskandal. Ein höchstrichterliches Urteil zum Abgasskandal ist in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu erwarten, der Hintergrund sollte außerdem als Einzelfall betrachtet werden. In Karlsruhe geht es sich nicht um Möglichkeiten auf Rückgabe, sondern darum, ob VW für Schadensersatz für Wertminderung aufkommen muss. Im Allgemeinen steht aber auch die Frage im Zentrum, ob Sachmängel durch Updates korrigiert werden können.
Aus diesem Grund stärkt ein verbraucherfreundliches Urteil nur bedingt die Motivation der noch unschlüssigen Betroffenen. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, so Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal, hat zumindest die Verjährung des klassischen Dieselskandals rund um den EA189-Motor eingesetzt - eben genau der Motor, um den es in der Verhandlung geht.
Für Dieseleigentümer, die ihren Passat, Golf oder A4 als Reihenvierzylinder TDI noch vor 2015 gekauft haben, stehen die Chancen allerdings auch ohne Zuspruch des BGH recht gut. Die Verfahren der Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal werden in der Regel zugunsten der Verbraucher entschieden.
Allerdings wirkt es momentan so, als würde VW zumindest in Deutschland ohne gravierende Konsequenzen davonkommen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben von 2,6 Millionen betroffenen Opfern des EA189-Skandals nicht mehr als 20.000 geklagt. Glauben wir VW, soll es 4.500 Urteile geben. Es ist nicht weiter wichtig, wie viele davon gewonnen wurden, weil sich VW selbst nach gewonnenen Landgerichtsverfahren regelmäßig in der zweiten Instanz vergleicht, um einem obergerichtlichen Urteil aus dem Weg zu gehen.
Experten versichern, dass die Chancen auf Rückerstattung des Kaufpreises - teilweise abhängig vom Gerichtsstand - momentan äußerst gut stehen
Natürlich würde ein Urteil des BGH die Dynamik des Abgasskandals ungemein beeinflussen: als Rechtsprägung würde ein solches Urteil Standards für kommende Enscheidungen setzen. Der Kläger in Karlsruhe besitzt einen Skoda und verlangt einen Schadensersatz von 20% des Neuwertes. Interessant ist das Urteil besonders für diejenigen Betroffenen, die einen Schadensersatz einer Komplettrückgabe des Fahrzeugs vorziehen.
Ein anderer Fall dokumentiert eine Nichtzulassungsbeschwerde nach einem entsprechenden OLG Urteil in Bamberg. Noch wurde keine Enscheidung über die Zulassung zur Revision beim BGH getroffen.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal bieten Betroffenen kostenlose Erstberatungen im Abgasskandal an.