In der Fachpresse ist kontinuierlich die Rede vom "Dieselskandal" des Volkswagenkonzerns. Eigentlich handelt es sich hier um fehlerhafte Informationen, da es gewissermaßen zwei offizielle Versionen des VW-Dieselskandals gibt. Erstens gibt es die Diskussion rund um die 2,6 Millionen in Deutschland zugelasenen VW, Audi, Seat und Skoda mit EA189-Reihenvierzylinder-Diesel (TDI). Zweitens ist da der Skandal um den V6-TDI-Motor, für den sich Audi maßgeblich zu verantworten hat. Seit 2015 treibt dieser Motor in der Schadstoffklasse "6" SUV und Ober/Mittelklasse-Limousinen von Porsche, Audi und VW an.
Experten der IG Dieselskandal erklären uns den Unterschied dieser beiden Versionen des Dieselskandals. Als Auslöser des EA189-Skandals gilt die Entdeckung von Manipulationen am Abgassystem der TDI-Motoren. Durch die verfälschte Software im System stellte sich dann "Betrug" ein, wenn ein Prüfstandmodus erkennbar wurde. Folglich bestand der Motor erfolgreich jegliche Zulassungstests, obwohl der reale NOx-Ausstoß eindeutig zu hoch war. Durch die Auslöser des zweiten Skandals rutschte der Konzern in eine Sackgasse. Mithilfe des technischen Generationswechsel hofften Entwickler des Nachfolgemotors EA288 und der V6-Motoren auf jenen SCR-Katalysator, der durch die Harnstoffeinspritzungen die niedrigsten Grenzwerte nicht überschreiten sollte.
Für Experten ist - und war auch zuvor - absolut klar, dass es durch diese Technik zumindest in der ersten Generation nicht möglich war, sich im Rahmen der gesetzlich geforderten Ergebnisse zu bewegen. Erneut kam es zum Einsatz von Softwaremanipulation im A6, in allen Porsche-Diesel und im Touareg. Zusätzlich haben Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal wenig Hoffnung in die SCR-Technik im EA288, weshalb zu erwarten ist, dass auch VW-Massenmodelle jüngerer Generationen, wie der Golf oder Bulli, betroffen sind. Besonders ironisch ist an der Sache, dass VW-Konzernleiter Winterkorn sich soeben heuchlerisch für die Fehler der Vergangenheit entschuldigt hatte.
Die zeitliche Entwicklung hat Folgen. Im originalen Dieselskandal können Ansprüche ausschließlich bis zum Ende des Jahres 2018 gestellt werden, während betroffene Eigentümer jüngerer Fahrzeuge ("Skandal Reloaded") noch bis zu drei Jahre Zeit für Forderungen von Rückgabe oder Schadensersatz haben.
Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal raten Betroffenen, ihre Anspruchsgrundlagen zu prüfen und ungefähre Fristen für Verjährung von juristischen Experten überprüfen zu lassen. Experten verlauten, dass grundsätzliche alle VW TDI als betroffen gelten.