Führerscheinanwärter sind bei dem Gedanken an ihre praktische und theoretische Prüfung natürlich nervös, schließlich stellen diese große Herausforderungen auf dem Weg zum Führerschein dar.
Jedoch sind auch die Kosten, die mit dem Führerschein einhergehen, nicht zu vernachlässigen. Diese müssen aufgebracht werden können, damit die Theorie- und Fahrstunden, welche für die anschließenden Prüfungen nötig sind, absolviert werden können.
Natürlich kommt es hinsichtlich des Preises, welcher für den Führerschein anfällt, vor allem auf die richtige Fahrschule an. Die kompetente VKU Zürich zeichnet sich beispielsweise durch ihre attraktive und transparente Preisstruktur aus. Daneben existieren jedoch noch einige weitere Tipps, die dafür sorgen können, dass die Kosten für den Führerschein bereits maßgeblich gesenkt werden können.
Preisunterschiede abhängig Wohnort und Führerscheinart
Grundsätzlich ist es kaum möglich, pauschal zu beantworten, mit welchen Führerscheinkosten zu rechnen ist. In Deutschland benötigen die meisten Führerscheinanwärter rund 13 bis 28 Regelfahrstunden vor ihrer Prüfung, wenn sie den Führerschein Klasse B erwerben, in welchen auch die Klassen L und M in der Regel inkludiert sind. Zu diesen kommen noch verpflichtende Sonderfahrten, wie etwa die Nachtfahrten.
Diejenigen, die jedoch nicht nur den herkömmlichen PKW-Führerschein erwerben möchten, müssen für anderweitige Fahrzeige zusätzlich weitere Führerscheine erlangen. Welche Sonderfahrstunden für diese nötig sind, ist idealerweise schon frühzeitig zu recherchieren, da bei diesen besonders große Preisunterschiede auftreten können.
Außerdem sollten diejenigen, die beispielsweise in naher Zukunft planen, nach ihrem PKW- auch noch ihren Motorrad-Führerschein zu erwerben, diese beiden Führerscheinklassen idealerweise verbinden. Dadurch muss die Grundgebühr für die Fahrschule schließlich nur einmal gezahlt werden, außerdem ist auch der theoretische Unterricht lediglich ein einziges Mal für beide Führerscheine zu absolvieren. So lassen sich nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch viel Zeit sparen.
Die Führerscheinkosten sind darüber hinaus jedoch ebenfalls von dem jeweiligen Wohnort abhängig. Im Osten der Bundesrepublik ist der Führerschein so zu vergleichsweise günstigen Preisen erhältlich, im Süden des Landes werden wesentlich höhere Kosten fällig. Jedoch muss der Führerschein grundsätzlich am Wohnort absolviert werden. Es besteht allerdings in einigen Fällen die Möglichkeit, eine günstigere Region, also einen eventuellen Zweitwohnsitz, für den Führerscheinerwerb auszuwählen – dazu ist jedoch am Erstwohnsitz ein entsprechender Antrag zu stellen.
Steuervorteile für Führerscheinkosten nutzen
Menschen, die einen schwerbehinderten Ausweis besitzen, haben die Möglichkeit, die Führerscheinkosten unter der Kategorie „außergewöhnliche Belastungen“ bei ihrer Steuererklärung geltend zu machen, wenn diese zwangsläufig auf ein Auto angewiesen sind.
Wird der Führerschein außerdem auf Wunsch des Arbeitgebers absolviert, da dieser für die berufliche Tätigkeit nötig ist, ist ein Absetzen der Kosten von den Steuern in vielen Fällen ebenfalls möglich. Jedoch muss dafür die Voraussetzung erfüllt werden, dass der einzige Grund für den Erwerb der Fahrerlaubnis das Verlangen des Arbeitgebers darstellt. Die Anschaffung eines privaten PKW sollte in diesem Fall nicht sofort erfolgen, da die Argumentation vor dem Finanzamt dadurch ins Wanken geraten kann.
Einfacher gestaltet sich die Situation für Berufskraftfahrer – ein LKW wird im privaten Bereich schließlich kaum genutzt. Jedoch werden die Führerscheinkosten von dem Finanzamt in der Regel nur dann erstattet, falls ein neuer Arbeitsvertrag durch den Führerscheinerwerb zustande kommt oder der vorhandene Arbeitsplatz ohne den Führerschein gefährdet würde.