Ein Fahrverbot bedeutet natürlich immer ein großes Ärgernis. Für einige Betroffene kann es jedoch sogar die Existenz bedrohen. Dies ist beispielsweise bei Menschen der Fall, die auf ihren Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen sind.
Liegt der Bußgeldbescheid inklusive des Fahrverbotes im Briefkasten, stellen sich somit viele Betroffene die Frage, ob sie den Führerscheinentzug abwenden können. Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“.
Es gibt nämlich einige Fälle, in denen das Fahrverbot umgangen werden kann. Allerdings ist es dafür nötig, rechtzeitig Einspruch bei der Bußgeldbehörde einzulegen und einen vorliegenden Härtefall nachzuweisen.
Die Umgehung des Fahrverbotes – Grundsätzliches
Führerscheinbesitzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass es generell nicht einfach ist, ein Fahrverbot abzuwenden. Grund dafür ist, dass sich ein erzieherischer Effekt durch die entsprechenden Sanktionen für den Verkehrsteilnehmer ergeben soll. In der Regel kommt ein Fahrverbot schließlich durch zahlreiche oder einen schweren Delikt im Straßenverkehr zustande.
Typische Fälle, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, bestehen beispielsweise in der Überschreitung der Promillegrenze, dem Überfahren einer roten Ampel, einem zu dichten Auffahren oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Aufhebung eines Fahrverbotes wird durch die Bußgeldbehörden immer abhängig von dem jeweiligen Einzelfall entschieden.
Die Dauer des Fahrverbotes
Ein Fahrverbot kann im deutschen Verkehrsrecht für einen, zwei und drei Monate ausgesprochen werden. In erster Linie ist der jeweilige Zeitraum dabei von der Schwere des Vergehens abhängig. Besonders häufig wird durch die Bußgeldbehörden das einmonatige Fahrverbot erteilt.
Berechnet wird das Fahrverbot dabei nach der Kalenderzeit. Die Laufzeiten variieren daher zwischen 31 und 28 Tagen. Der Bußgeldbescheid liefert den Betroffenen genauere Informationen zu dem jeweiligen Zeitraum des Fahrverbots.
Die Voraussetzungen für die Umgehung des Fahrverbotes
Besonders für Wiederholungstätiger kann es sich sehr schwierig gestalten, ein Fahrverbot zu umgehen. Verkehrssünder, die in der letzten Zeit nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen sind, haben wesentlich bessere Chancen.
Gegen den Bußgeldbescheid muss in jedem Fall rechtzeitig Einspruch erhoben werden. Bevor der Bescheid rechtskräftig wird, gilt eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Wird diese versäumt, gibt es keine Möglichkeit mehr, dem Fahrverbot auszuweichen.
Die Chancen für eine Umgehung des Fahrverbotes gestalten sich besonders gut, wenn ein Härtefall vorliegt. Dieser bestünde beispielsweise darin, dass der Betroffene auf seinen Führerschein so stark angewiesen ist, dass er eine Kündigung durch das Fahrverbot erhalten könnte. Dies wäre bei Berufskraftfahrern und auch Selbstständigen der Fall, die ihre Arbeit ohne den Führerschein nicht mehr ausführen könnten. Eine persönliche Härte kann außerdem geltend gemacht werden, wenn pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen. Eine ausreichende Begründung für einen Härtefall liegt jedoch nicht vor, wenn der PKW lediglich dazu genutzt wird, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Schließlich könnten auch die öffentlichen Verkehrsmittel dazu genutzt werden.
Grundsätzlich gilt also, dass glaubhaft dargelegt werden muss, dass eine unzumutbare Härte für den Betroffenen von dem Fahrverbot ausgehen würde. Dafür kann auch auf eine nachvollziehbare, detaillierte Beschreibung der individuellen Umstände nicht verzichtet werden. Eventuell sind ebenfalls spezielle Dokumente und Unterlagen nötig, welche die Darlegungen unterstützen.
Diejenigen, die sich unsicher sind, ob in ihrem Fall ein Härtefall vorliegt, sollten sich an einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der eine verlässliche Aussage zu den Erfolgsaussichten liefern kann.