Ein dem Landgericht Ellwangen (Jagst) vorliegendes Gutachten macht klar: Der in Tausenden von Bullis verbaute AGR-Kühler der Kennzeichnung „C“ ist für den Einsatz in der Abgasreinigung und Abgaskühlung völlig ungeeignet und entspricht nicht den Erfordernissen, die man an solch ein wichtiges Bauteil stellen darf und muss. Der Gutachter führt weiter aus, dass der völlig ungeeignete AGR-Kühler im verhandelten Fall zu einer dramatischen Beschädigung des Motors geführt hat und keine weiteren Gründe herangezogen werden können.
Unser Kooperationsanwalt Frederick Gisevius von www.oeltod-anwalt.de, der das Verfahren als Klägeranwalt begleitet: „Unser Mandant erhält – so das Gericht die zwangsläufigen Schlüsse aus dem Gutachten zieht - den geforderten Schadenersatz und Volkswagen muss die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Der Gutachter stellt fest, dass der Kontakt mit nicht unerheblichen Mengen an Stickoxiden die Oxidation des ohnehin gefährdeten AGR-Kühlers stark begünstigt und zur Bildung von Aluminiumoxid geführt hat. Dies höchst abrasive Material gelangte durch den Ansaugtrakt in den Brennraum und sorgte hier wie eine Schmirgelpaste zwischen Zylinderwand und Kolben für Schäden, die ein Eindringen von Motoröl in den Brennraum und den Übertritt von Dieseltreibstoff ins Motoröl begünstigten. Dies wiederum führte in der Folge für einen erhöhten Ölverbrauch und letzten Endes zum Totalschaden des Motors. Verdünntes Motoröl war dann Ursache für die Schäden am Turbolader und der AGR Kühler verkokte durch das unverbrannte Motoröl und ausgelöste Aluminiumpartikel. Rückstände machten dann den Kolbenringen zu schaffen – dies dann die letzte Stufe des klassischen „Öltod“.
Kolbenringe auch verantwortlich für T6-Motorschaden
Letzteres ist übrigens auch zentrales Schadensbild bei zahlreichen T6 Motor-Schäden. Das Thema Öltod scheint auch beim aktuellen VW-Bulli nicht vom Tisch zu sein. Immer wieder werden Fälle gemeldet, in denen der T6 nach weniger als 100.000 Kilometern in die Werkstatt muss, oft sogar für den kompletten Motortausch. Anders als beim T5 zeigt sich Volkswagen bei der Regulierung von T6-Fällen etwas kulanter.
Im streitgegenständliche T5 Multivan ist ein AGR-Kühler mit der Teilenummer 03L 115512 C verbaut. Der Gutachter bezeichnet das zur Herstellung dieses zentralen Motorbestandteils verwendete Material als „wenig korrosionsbeständig“, auch aufgrund eines zu niedrigen Anteils an Silizium in der Legierung. Dieses hätte den Kühler widerstandsfähiger gemacht und ist in der Rezeptur Teil der DIN Norm DIN EN 1706:2020-06. Der Gutachter erkennt keinerlei Zusammenhang mit der vom Hersteller entschuldend angeführten Nichteinhaltung von Service- und Wartungsintervallen sowie nicht angepasstem Fahrverhalten und unzulässiger Nutzung.
Materialschwäche beim AGR-Kühler
Rechtsanwalt Gisevius: „Das Gutachten stellt eindeutig fest, dass ausschließlich die Materialschwächen und damit ein vom Hersteller zu verantwortender Konstruktionsmangel für den Schaden an diesem VW Bus verantwortlich ist. Der Gutachter rechnet Reparaturkosten in Höhe von knapp 16.000 Euro hoch.“Öltod-Hotline bundesweit: 0 800 000 1959 oder info@oeltod-anwalt.de
Gisevius sieht dem Urteil und dem weiteren Verlauf des Verfahrens nun sehr gelassen entgegen: "VW kann zum Inhalt des Gutachtens Stellung nehmen und muss nachweisen, dass der Konstruktionsmangel nicht dem Hersteller angelastet werden kann. In Anbetracht der eindeutigen Feststellungen des Sachverständigen, wonach das verwendete Material des AGR-Kühlers für den entsprechenden Einsatz ungeeignet ist und sogar einschlägige DIN-Normen nicht eingehalten wurden, dürfte dieser Nachweis wohl kaum zu führen sein".
Wo finde ich die Teilenummer des AGR-Kühlers?
Im Motorraum befindet sich ein Aufkleber, der mit einer längeren Nummer den AGR-Kühler nachverfolgbar identifiziert. Das aktuelle Gutachten bezieht sich auf AGR-Kühler, deren Teilenummer auf "C" endet. Gehört der Kühler zur Generation "C" ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass sich das beschriebene Schadensbild einstellt, was selbst durch Steigerung der Ölwechsel-Intervalle nicht verhindert werden kann.