Die Daimler AG muss auf Anweisung des Kraftfahrtbundesamtes 99.000 Transporter der Bezeichnung "Sprinter" zurückrufen. Nach fast zwei Jahren liegt nun endöich das vom KBA genehmigte Update vor und Mercedes ist angewiesen, die Fahrzeuge zurückzurufen. Der Rückruf ist verpflichtend und wird vom Kraftfahrtbundesamt überwacht.
Die Behörde ordnete im Oktober 2019 einen umfassenden Rückruf für Modelle des Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Nun liegt das Software-Update vor und Daimler ruft die betroffenen Fahrzeuge unter dem Code NC3II651 5R in die Werkstatt.
Wie Daimler in dem Anschreiben mitteilt, sollen mit dem Update spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert werden, die das KBA als unzulässig bewertet hat. Wie aus einer Anfrage der „Grünen“ im Bundestag im November 2019 hervorgeht, hat das KBA die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Bedingungen im Straßenbetrieb ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder ansteigt.
Welche Auswirkungen ein Software-Update z.B. auf Verbrauch, Motorleistung oder Verschleiß hat, ist ungewiss, auch wenn Daimler versichert, dass das Update zu keinen „relevanten“ Abweichungen führe. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die Halter das Update allerdings aufspielen lassen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung für ihr Fahrzeug riskieren wollen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wird nicht nur im Sprinter, sondern auch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt. Das KBA hat deshalb diverse Rückrufe angeordnet. Daimler steht zwar weiterhin auf dem Standpunkt, dass die beanstandete Funktionen zulässig sind, und klagt gegen die Rückrufe. Davon lassen sich die Gerichte jedoch kaum beeindrucken. „Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Rechtsprechung wird auch im Mercedes-Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlicher“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.