´Inhaltsangabe:
- Betroffene Modelle
- Informationen der Verbraucherzentrale
- Wie sieht Mercedes das?
- Ihre Anwälte für die Musterklage
- Urteile gegen Mercedes
- Unser Eintragsservice
Worum geht es?
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG nun zugelassen. Für betroffene Mercedes-Halter ist damit der Weg frei, sich der Klage anzuschließen und sich ins Klageregister auf der Webseite des Bundesamts für Justiz einzutragen. Im Musterfeststellungsverfahren soll das OLG Stuttgart klären, ob sich Daimler im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. Aktenzeichen ist: 16a MK 1/21.
Für die betroffenen Modelle ist der Beweis der manipulation am Abgassystem behördlich erbracht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in der Vergangenheit für zahlreiche Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Rückruf angeordnet. Es geht nur um ca. 50.000 Fahrzeuge der Modellreihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor OM 651, für die ein amtlicher Rückruf des KBA vorliegt.
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec (4Matic)
- GLK 250 BlueTec (4Matic).
Wenn Sie sich eintragen möchten, können Sie das HIER vornehmen
"Daimler bestreitet, rechtwidrig gehandelt und Verbraucher geschädigt zu haben. Deswegen will der vzbv mit seiner Klage feststellen lassen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugmodellen verbaut wurden und die Daimler AG insoweit sittenwidrig und vorsätzlich handelte.
Viele Verbraucher erhielten schon im Jahr 2018 Rückrufschreiben. Zum Ablauf des Jahres 2021 drohen Ansprüche zu verjähren. Durch die Beteiligung an der Klage haben Sie die Möglichkeit, die Verjährung etwaiger Ansprüche zu verhindern." werden auf der Homepage der Verbraucherzentrale ausführlich beantwortet.
An der Musterfeststellungsklage können sich Verbraucher auch beteiligen, wenn das Software-Update nach dem Rückruf aufgespielt wurde oder das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Voraussetzung ist aber, dass das Software-Update zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht installiert war.
Das OLG Stuttgart soll nun feststellen, ob Daimler bei den betroffenen Fahrzeugen vorsätzlich und und mit den verbraucher schädigender Absicht eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und daher nach §826 zum Schadenersatz verpflichtet ist. Betroffenen Mercedes-Käufer können sich der Klage ohne Prozesskostenrisiko anschließen, außerdem ist für Fahrzeuge, die im verfahren angemeldet werden die unter Umständen anstehende Verjährung gehemmt. Dies ist wichtig für den betroffenen Personenkreis, wenn 2018 ein Rückruf zugestellt wurde. Hier droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche.
Allerdings kann das OLG nur klären, ob sich Daimler grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss die Höhe des individuellen Schadenersatzanspruchs immer noch in einem Einzelverfahren geklärt werden. Vor dem Eintritt in die Klage sollten Betroffene also auf jeden Fall klären, ob sie nicht mit einer individuellen Klage besser an ein lukrativeres Ziuel kommen.
Übrigens: Auch eine für die Verbraucher negative Entscheidung in dem Musterverfahren ist bindend, d.h. Schadenersatzansprüche können dann nicht mehr individuell geltend gemacht werden.Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW im Abgasskandal endete mit einem Vergleich, der nicht wirklich alle zufrieden stellte. In vielen Fällen wäre in iner individuellen Klage mehr drin gewesen,
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Mercedes-Abgasskandal und dazu, ob die Einzelklage oder die Teilnahme an der Musterklage hilfreicher ist. Auch bei der Anmeldung zur Musterklage unterstützten wir Sie gern.
Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) hatte die Musterfestfeststellungsklage gegen die Daimler AG im Juni 2021 auf den Weg gebracht. Der Verband ist überzeugt, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschaltvorrichtungen wie die Öltemperatursollwert-Erkennung oder das Themische Fenster eingebaut hat. Ziel, Abgaswerte zu manipulieren, damit die Autos zulassungsfähig werden, auch wenn sie im Realbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als in den entsprechenen EU-Verordnungen vorgegeben ist.
Die Verbraucherzentrale hat Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage: gegen VW wurde dieses relativ neue Rechtsmittel erstmals in Zusammenhang mit dem EA189-Motor zum Einsatz gebracht. Feiner Unterschied zur aktuellen Musterfeststellungsklage: Beim EA189 hatte Volkswagen mit Stimme des damaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn 2015 zugegeben, manipuliert zu haben. Die Daimler AG stellt sich aber grundsätzlich gegen Ansprüche von Verbrauchern und führt aus, alle Abschaltvorrichtungen würden den EU-Vorgaben zum Bauteileschutz entsprechen und Motorschäden oder sogar Systemausfälle verhindern.
Mercedes beteuert Unschuld
Dabei ignoriert Mercedes, dass z.B. das Thermische Fenster in so einem breit gesteckten Rahmen die Abgasreinigung abschaltet, dass zu einem Großteil der in Deutschand durchschnittlich herschenden Temperaturen Emissionen völlig ungefiltert ausgestoßen werden. Der EuGH hatte dies mehrfach kritisiert und gefordert, dass Mercedes geeignete technische Mittel entwickeln müsse, um der Problematik zu hoher Emissionswerte Herr zu werden.
Mercedes reagiert mit freiwilligen Rückrufen, aber auch mit Widersprüchen gegen offizielle Rückrufaktionen gegen die Vorwürfe. Miillionen von Daimler-Modellen der Schadstoffklassen 5 und 6 bis etwa zur erstziulassung Seotember 2019 treffen dürften, insgesamt einen Produktionszeitraum von etwa 10 Jahren. An der Musterfeststellungsklage können allerdings nicht alle teilnehmen.
OLG Stuttgart eröffnet Musterfeststellungsverfahren
Die Musterfestsellungsklage wurde nun vom Oberlandesgericht Stuttgart geprüft und gegebenenfalls eröffnet. Der Gerichtsstand am Heimatort der Daimler AG gilt als nicht besonders Mercedes freundlich. Im Fokus der der Musterfeststellungsklage stehen ausschließlich die genannten Mercedes-GLC und GLK-Modelle mit dem Motortyp OM 651. Ander Mercedes-Typen können nicht mitmachen. Allerdings dürfte sich die rechtsprechung für Daimler allgemein an diesem sicher viel beachteten Verfahren orientieren.. Fest steht, dass ein verbraucherfreundlicher Verfahrensausgang Auswirkungen auf alle Mercedes-Verfahren und die Ansprüche betrogener Käufer maben dürfte.
Eintrag ins Klageregister
Ins Klageregister der Musterfeststelllungsklage könnnen sich Mercedes-Eigentümer ab sofort intragen. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.musterfeststellungsklagen.de/
Voraussetzungen für die Musterfeststellungsklage
- Besitzer von GLC und GLK mit dem 4-Zylinder OM651-Motor
- Baujahre ab 2008
- Es muss einen gültigen Kaufvertrag geben
- Neu- und Gebrauchtwagenkauf
Empfehlung:
Grundsätzlich empfiehlt sich die Musterfeststelllungsklage für Betroffene, die nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen und auch aus wirtschaftllichen Gründen keine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nehmen möchten. Die Musterfeststellungsklage bedeutet "Rechtschutz für alle". Kosten entstehen durch die teilnahme am Verfahren nicht. Alllerdings: Wer diesen Weg wählt verbaut sich damit die Individualklage, man kann nur eins: Musterklage oder selber klagen.Ist das verfahren erst einmal eröffnet und das Klageregister geschlossen, kann man sich nicht mehr abmelde.
Anwälte im Mercerdes-Dieselskandal
Mit den Kooperationsanwälten der IG Dieselskandal sind Besitzer von Schummeldieseln immer gut beraten
- Rechtsanwalt Marcel Seifert, Stuttgart - PLZ 7, 8 & 9
- Rechtsanwalt Georg Schepper, Bielefeld - PLZ 3
- Rechtsanwalt Nikolas Gotzen, Saarlouis, Saarland und Umgebung
- Rechtsanwalt Sebastian Koch, Bad Nauheim, PLZ 6
- Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel, PLZ 2
- Rechtsanwältin Nicole Bauer, Altenberg - Berlin und neue Bundesländer
- Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Bayreuth - PLZ 9
Aktuelle Entscheidungen gegen Mercedes
BGH zum Thermischen Fenster:
Zum aktuellen BGH-Beschluss vom 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) zum thermischen Fenster ist es wichtig, die eigentliche Intention des Gerichts herauszuarbeiten. Rechtsanwältin Nicole Bauer: „Maßgeblich und unbestritten ist, dass die Hersteller in Kenntnis der grundsätzlichen Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen dennoch Abschalteinrichtungen verbaut haben. Soweit der Hersteller solche Abschalteinrichtungen für zulässig hält, hätte dieser dafür Sorge tragen müssen, dass die Abschalteinrichtungen in die Genehmigungsverfahren einbezogen werden und eine Ausnahmegenehmigung für diese erteilt wird.“ Einfach zu sagen: Wir wussten nicht, dass das unzulässig ist, scheint etwas dünn.
- Zum Aktenzeichen VI ZR 128/20 stellt der 6. Senat des BGH am 29. Juni 2021 fest, dass das Thermische Fenster allein als Abschaltvorrichtung nicht die Unzulässigkeit des Gesamtsystems definiert, macht aber in der Rückverweisung des Verfahrens an das die Berufung verhandelnde Oberlandesgerichts Koblenz deutlich, dass dieses das Vorhandensein weiterer Abschaltvorrichtungen nicht ausreichend genug hinterfragt hätte und weiter prüfen müsse. Der Bundesgerichtshof sieht in der nicht allzu intensiven Hinterfragung der im streitgegenständlichen Mercedes verbauten Abschaltvorrichtungen einen Verfahrensfehler und gibt damit dem Kläger die Möglichkeit, weiter und intensiver zu diesem Thema vorzutragen. Da sich Mercedes selbst mit Antworten auf die im Raum stehenden Vorwürfe schwer tut, ist vor dem OLG jetzt wohl mit einer weiteren Daimler-Niederlage zu rechnen.
- Der BGH hat den ursprünglich für den 14.12.2020 angesetzten Termin abgesetzt, da der Kläger die Revision zurückgezogen hat. Als neuer Termin mit ähnlicher Thematik wurde nun der 9.03.2021 festgelegt. Der BGH hatte grundsätzlich darüber entscheiden wollen, ob das Thermische Fenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstellt, oder ob sich Mercedes im zulässigen Rahmen des von der EU reglementierten Bauteileschutzes vor Überhitzung bewegt.
- Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadenersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Mercedes müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, ein reines Bestreiten reicht nicht aus (Az.: VIII ZR 57/19).
Oberlandesgerichte:
- OLG Nürnberg: Nun erhöht auch das OLG Nürnberg den Druck auf den Autobauer. Das Oberlandesgericht hat Daimler mit Hinweis vom 12. Februar 2021 aufgefordert, Farbe zu bekennen und zu den vom KBA bemängelten Abschalteirichtungen Stellung zu beziehen (Az.: 5 U 3555/20). Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mercedes E 350 mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6, für den das KBA eine verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte.
- Vor dem OLG Stuttgart musste Mercedes die Berufung gegen ein Landgerichtsurteil zum Aktenzeichen 23 O 235/19 zurückziehen - angeblich wegen eines Verfahrensfehlers der Daimler-Anwälte. Schlecht für Mercedes: Das Urteil ist damit rechtskräftig.
- OLG Köln vom 5.11.2020, Az.: 7 U 35/20: Daimler muss einen Mercedes 250 D Marco Polo zurücknehmen und wird zum Kaufpreis abzüglich Nutzungseentschädigung verurteilt. Der Kläger wurde durch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
- OLG Köln: Urt. v. 6.9.2019 – 19 U 51/19, BeckRS 2019, 22423: Mercedes C 220 CDI / Anspruch aus § 826 BGB möglich; Zurückverweisung an LG.Köln
- Vor dem Schleswig-Holsteiner OLG wurde ein Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Es ist davon auszugehen, dass Mercedes zu Schadenersatz im Zusammenhang mit Manipulationen am Abgassystem eines C 300 CDI (1 U 137/19) verurteilt wird.
- Daimler muss die Funktionsweise seines Thermofensters bei der Abgasreinigung darlegen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 18. Mai 2020 in einem Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal verfügt (Az.: 24 U 410/19).
- OLG Nürnberg: Gericht verlangt am 25.05.2020 die Herausgebe des Rückrufschreibens zu einem verhandelten Mercedes-Model - AZ.: 5 U 144/20.
- Das OLG Stuttgart nimmt Daimler im Mercedes-Abgasskandal ebenfalls in die Pflicht und verlangt via Beschluss, dass die Daimler AG die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren erklärt.
- Ein entscheidendes Urteil: Das OLG Naumburg verurteilt die Daimler AG zu Schadenersatz Az.: 8 U 8/20. Es ist das erste OLG Urteil dieser Art. Revision wurde nicht zugelassen, sodass es zu keinem BGH-Termin kommen wird. Allerdings hat Mercedes eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
- Verfügung des OLG Stuttgart v. 26.5.2020 – 16a U 94/19 (veröffentlicht): Urkundenvorlageanordnung (§ 142 ZPO) bzgl. Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen.
- OLG Hamm, Beweisbeschl. v. 2.10.2019 – 17 U 191/18: Thermofenster bei Mercedes Benz E 250 GDI als unzulässige Abschalteinrichtung
Landgerichte
- Im Abgasskandal wurde Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 220 CDI durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 21. Mai 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und die Daimler AG Schadenersatz leisten muss (Az.: 14 O 560/20). Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 als Neuwagen im März 2015 zum Preis von rund 40.500 Euro gekauft. Daimler hatte für das Modell ein freiwilliges Software-Update angeboten, bevor es zu einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gekommen ist. Fahrzeuge, die das Update bereits erhalten hatten, waren von dem Rückruf nicht betroffen.
- Bei einem weiteren GLK 220 CDI wurde Schadenersatz durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 21. Mai 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und die Daimler AG Schadenersatz leisten muss (Az.: 14 O 560/20). Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 als Neuwagen im März 2015 zum Preis von rund 40.500 Euro gekauft. Daimler hatte für das Modell ein freiwilliges Software-Update angeboten, bevor es zu einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gekommen ist. Fahrzeuge, die das Update bereits erhalten hatten, waren von dem Rückruf nicht betroffen.Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einer Mercedes V-Klasse durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 14. Mai 2021, dass Daimler bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: 23 O 168/20).
- Das LG Tübingen hat zu Aktenzeichen Az. 7 O132 / 20 die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt. Der Besitzer eines Mercedes-Benz 109 CDI Vito kann das Auto zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgeltes erstattet
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Im Abgasskandal erhält der Käufer eines Mercedes Vito Schadenersatz. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2021 entschieden, dass die Daimler AG das Fahrzeug zurücknehmen und Schadenersatz leisten muss, weil in dem Vito eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 255/20).
- Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 29. Januar 2021, dass die Daimler AG einen Mercedes V 220 d zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss.Der Kläger hatte den Mercedes V 220 d im Februar 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 9.800 km zum Preis von 41.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs Om 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.
- LG Bayreuth verurteilt Daimler bei Mercedes GLK 220 zu Schadenersatz. Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Pleite kassiert. Nach einem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 30.11.2020 muss Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 41 O 465/20).
- Nun hat auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 9.10.2020 verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 14 O 89/20). Der Kläger kann seinen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic zurückgeben und Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
- Vor dem Landgericht Stuttgart gab es ein Urteil gegen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Urteil vom 16.07.2020, Az.: 12 O 87/18 - Betroffenes Auto C 200 CDI.
- Das Landgericht Fulda hat die Daimler AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 15.10.2020 entschied das Gericht, dass in dem Mercedes SLC 250 Diesel des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz (Az.: 2 O 187/20).
- Das Landgericht Heilbronn hat am 27. August 2020 die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal erneut aufgrund sittenwidriger Täuschung verurteilt. (Az. 6 O 324/19) - betroffenes Auto GLK 220 CDi.
- Landgericht Stuttgart: Mercedes muss eine Mercedes V-Klasse zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az. 23 O 231/19) - betroffenes Auto: Mercedes V 220 Blue Efficiency Marco Polo Edition - Dieses Urteil wurde von unserem Kooperationsanwalt Dr. Ingo Gasser erstritten.
- Landgericht Stuttgart: Klageerfolg auch ohne Rückruf - Urteil vom 18. August 2020 (Az.: 8 O 31/20). Das betroffene Auto: Mercedes B 180 CDI.
- Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes CLS 350 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30.10.2020 entschieden (Az.: 23 O 37/20). Das Verfahren wurde von Dr. Ingo Gasser geführt,
- LG Freiburg; Beweisbeschl. v. 6.7.2020 – 6 O 149/19, „Vor Einholung eines gerichtlichen Gutachtens, welches mit erheblichem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist, soll zunächst die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes eingeholt werden. Auf Basis der Auskunft wird das Gericht neu zu bewerten haben, ob und zu welchen konkreten Fragen ein Gutachten erforderlich ist.
- Landgericht Stuttgart: Urteil vom Urteil 26.11.2020 (Az.: 46 O 76/20) gegen die Daimler AG. Die Käuferin eines Mercedes-Benz GLC 220d 4MATIC hat aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 38.169,53 Euro.
Die nachfolgenden Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §826 verurteilt - zu diesen Urteilen verfügen wir nicht über weitere Informationen
- LG Bonn, Urt. v. 20.5.2020 – 1 O 195/19, Mercedes Benz GLK 220 GDI.
- LG Duisburg, Urt. v. 9.6.2020 – 1 O 334/19.
- LG Hanau, Urt. v. 7.6.2018 – 9 O 76/18,: Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
- LG Hannover, Urt. v. 24.8.2020 – 18 O 49/19: Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic.
- LG Heilbronn, Urt. v. 19.6.2020 – Sa 8 O 134/19, Mercedes Benz, W447, V 250, Motor OM 651.
- LG Heilbronn, Urt. v. 1.4.2019 – Kn 8 O 120/18, Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5 Diesel.
- LG Itzehoe, Urt. v. 9.8.2019 – 6 O 101/19,: Mercedes ML 350.
- LG Frankfurt (Main), Urt. v. 18.7.2019 – 2- 10 O 93/19, Mercedes-Benz C 220 und „Thermofenster“
- LG Freiburg, Urt. v. 6.10.2020 – 8 O 53/20, Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Motor OM 651.
- LG Freiburg, Urt. v. 13.3.2020 – 8 O 71/19.
- LG Mönchengladbach, Urt. v. 27.6.2019 – 1 O 248/18: Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
- LG Offenburg, Urt. v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes Benz 250d
Gerne nehmen unsere Anwälte Ihren E>intrag ins Klageregister vor, Dafür entstehen Kosten in Höhe von einmalig 50 Euro. So schließen Sie aus, dass Ihnen bei der Eintragung Fehler unterlaufen. Bitte fordern Sie weitere Infos per Mail an info@ig-dieselskandal.de an oder rufen Sie uns an 0800 000 1961