´Aktuelle Informationen, bereitgestellt von BR und "Spiegel", legen nahe, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) von Mercedes-Benz eine detaillierte Aufklärung bezüglich potenziell unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor erwartet. Fahrzeug-Stilllegungen könnten eine mögliche Folge sein. Ist das ein weiterer Höhepunkt im markenübergreifenden Skandal?
Ist der Lack ab, wird der Zündschlüssel gezogen?
Die Liebe zum eigenen Auto ist bei vielen Besitzern tief verwurzelt. Dieselautos, einst stolz in Garagen präsentiert und mit großer Sorgfalt behandelt, haben über die Jahre durch regelmäßige Pflege einen besonderen Glanz behalten. Es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeughalter etwa in einem spezialisierten Autopflege Shop hochwertige Produkte erworben haben, um den Lack ihres geliebten Diesels zu schützen und ihn in Bestform zu halten. Doch trotz all dieser Bemühungen stellt sich die Frage: Hat der Diesel-Skandal den Glanz und vor allem den Wert dieser Fahrzeuge dauerhaft getrübt?
Die Aufdeckung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen hat zu einem beispiellosen Vertrauensverlust in der Automobilbranche geführt. Marktanalysen zeigen, dass der Wiederverkaufswert von Dieselfahrzeugen seit dem Skandal stetig gesunken ist. Dies ist eine bittere Pille für diejenigen, die viel Zeit und Geld investiert haben, um ihr Fahrzeug in makellosem Zustand zu erhalten. Was einst als rentable Investition galt, könnte sich nun als finanzielles Desaster herausstellen.
Entdeckte Unstimmigkeiten bringen Mercedes ins Straucheln
In einem achtseitigen Schreiben des KBA, welches von Anfang Juli datiert ist und sowohl BR Recherche als auch dem "Spiegel" vorliegen, werden drei spezifische Abschalteinrichtungen erörtert. Diese Einrichtungen wurden bei Prüfungen der Motorsteuerungssoftware des Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) identifiziert. Die Bewertung des KBA zu diesen Einrichtungen ist eindeutig: Sie werden als problematisch und wahrscheinlich unzulässig eingestuft.
Eine der identifizierten Funktionen ermöglicht, dass die Abgasreinigungsanlage des Fahrzeugs nur innerhalb eines festgelegten Außentemperaturbereichs arbeitet. Derartige "Thermofenster" wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits im Vorjahr als unzulässig bezeichnet. Eine andere Funktion moduliert die Einspritzmenge einer Harnstoff-Lösung in die Abgasreinigungsanlage basierend auf verschiedenen Fahrbedingungen.
KBA stellt klare Forderungen
Das KBA hat festgestellt, dass bisher keine ausreichenden Gründe für die Zulässigkeit dieser Abschalteinrichtungen von Mercedes-Benz übermittelt wurden. Zudem gibt es Bedenken, dass eine dritte Funktion die Effektivität des SCR-Katalysators von der Temperatur der angesaugten Luft während der Abgasreinigung abhängig macht.
Die Frist für Mercedes-Benz, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, war ursprünglich bis zum 27. Juli angesetzt. Ohne entsprechende Maßnahmen könnten die örtlichen Zulassungsbehörden über eine Stilllegung der Fahrzeuge informiert werden. Aktuellen Informationen zufolge hat Mercedes-Benz jedoch erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt. In den kommenden Wochen wird eine detaillierte Erklärung des weiteren Vorgehens von dem Autohersteller erwartet.
Mercedes-Benz reagiert
Mercedes-Benz hat die laufenden Untersuchungen bestätigt. Es wurde mitgeteilt, dass bereits seit geraumer Zeit ein Austausch mit dem KBA bezüglich der beschriebenen Funktionalitäten stattfindet. Das Anhörungsverfahren ist noch im Gange, und es wird erwartet, dass die finale Entscheidung der Behörde bald getroffen wird. Die genaue Anzahl der potenziell betroffenen Fahrzeuge ist derzeit nicht bekannt.
Reaktionen von Dritten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch das Schreiben des KBA in ihrer Position bestärkt, dass es sich tatsächlich um illegale Manipulationen der Abgassoftware handeln könnte. Es wurde gefordert, dass alle relevanten Abgasmessungen und Dokumente veröffentlicht werden, um den betroffenen Dieselfahrzeugbesitzern bei der Wahrung ihrer Rechte zu helfen.