Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat Ende April 2022 Geschäftsräume des japanischen Autoherstellers im hessischen Bensheim durchsuchen lassen. Ermittelt wird wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen aber nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Stellantis, zu dem Konzern zählt inzwischen auch Fiat Chrysler Automobiles, und gegen das japanische Unternehmen Marelli. Weitere Durchsuchungen in Heidelberg, Italien und Ungarn. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der drei Konzerne wegen des Verdachts des Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.
Es geht um den Verdacht, dass Suzuki bei insgesamt rund 22.000 Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt hat. Konkret geht es um Fahrzeuge der Typen SX4 S-Cross, Swift und Vitara mit 1,3 Liter, 1,6 Liter und 2 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6, die bis 2018 gebaut wurden.
Die unzulässige Abschalteinrichtung soll bei den betroffenen Fahrzeugen nach Angaben der Staatsanwaltschaft dazu führen, dass die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr massiv reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß erheblich steigt und die Autos die Voraussetzungen für eine Zulassung des Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen und die Kunden so getäuscht wurden.
Die Dieselmotoren soll Suzuki von Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, bezogen haben. Die entsprechende Motorsteuerungssoftware soll Marelli geliefert haben. „Pikanterweise ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt schon seit Sommer 2020 gegen Fiat wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Betroffen sind u.a. auch zahlreiche Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato. Nun rutschen auch Suzuki-Fahrzeuge mit Fiat-Motoren in den Fokus der Ermittlungen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der schon zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten hat.
Für die betroffenen Suzuki-Kunden bedeutet diese Entwicklung, dass ihre Fahrzeuge die Zulassung verlieren können, wenn sie über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr nicht einhalten. „Da sie dann getäuscht wurden, haben sie auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Der erfahrene Jurist berät betroffene Suzuki-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.