Mercedes kam schon früh durch das so genannte "Thermische Fenster" in die Diskussion. Modelle der Schadstoffklasse 5 - immerhin rund 3 Millionen Autos - erfuhren in Absprache mit dem Kraftfahrtbundesamt freiwillige Rückrufaktionen. Das Thermische Fenster bedingt die Abschaltung der Abgasreinigung unter Last, bei schneller Fahrt oder im Stau. Mercedes argumentiert mit dem Bauteile-Schutz. Erst mit dem Nachweis von Betrugssoftware bei Modellen der Schadstoffklasse 6 wurde das KBA konkreter und ordnete Zwangsrückrufe an, u.A. auch für die Massemodelle Vito 11 oder den C-Klasse 220er.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal gehen davon aus, dass in der Schadstoffklasse 5 alle Modell betroffen sind, die mit den Motoren OM642 und OM 651 unterwegs sind. Es gibt aber keine verpflichtenden Rückrufe von Mercedes. Daher muss eine Betroffenheit erst im Verfahren durch einen Gutachter nachgewiesen ist. Das macht es etwas komplizierter.
Unsere Anwälte stehen in rund 20 Mercedes-Verfahren der Schadstoffklasse 5 in der so genannten Beweissicherung. Das heißt, dass das Gericht eine Betroffenheit zumindest nicht ausschließt und durch ein Gutachten Klarheit erreichen möchte.
Ergibt das unabhängige Gutachten eine Betroffenheit, dann geht das Auto zurück an die Mercedes-AG auch wenn das Kraftfahrtbundeamt keine offizielle Rückrufaktion als Zwangsmaßnahme definiert hat.
In der Schadstoffklasse 6 gibt es eine Liste der betroffenen Fahrzeuge - davon unabhängig halten wir alle Mercedes-Modelle der Schadstoffklasse 6 für betroffen. Da wo es keine Rückrufaktionen gibt, dürften Gutachter eine Betroffenheit nachweisen können.