Bereits im Jahr 2022 wurden durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft die deutschen Geschäftssitze von Kia an der Frankfurter Messe sowie von Hyundai durchsucht. Die Aktion wurde dabei durch die EU-Behörde Eurojust koordiniert.
Im Fokus der Beamten standen über 210.000 Dieselfahrzeuge, deren Zulassung bis zum Jahr 2020 erfolgt ist. Von dem sogenannten Dieselskandal sollen dabei sämtliche Modelle von Kia und Hyundai in den 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter Motorvarianten betroffen sein. Bezogen wurde die entsprechende Steuerungssoftware von Bosch und dem derzeitigen Automobilzulieferer Delphi. Diejenigen, die einen hyundai i30N Diesel fahren, der nach dem Jahr 2020 gebaut wurde, müssen jedoch nicht befürchten, von dem Skandal betroffen zu sein.
Längst steht also nicht mehr nur der VW-Konzern im Fokus, wenn es um die illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen geht. Durch die entsprechende Motorsteuerung fand in zahlreichen alltäglichen Situationen eine Abschaltung der Abgasreinigung des Fahrzeuges statt oder diese wurde zumindest eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Abgasnormen, welche für eine Euro 5 oder Euro 6 Zulassung nötig gewesen wären, in der Realität nicht erreicht haben. Die Kunden erlebten durch die Konzerne demnach eine Täuschung.
Konkrete Verdachtsfälle im Rahmen der Untersuchungen
Darüber hinaus wurde auch der Schadstoffausstoß im Realbetrieb von unabhängigen Wissenschaftlern untersucht. Im Anschluss fand ein Abgleich ihrer amtlichen Ergebnisse mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen statt. Hierbei ließen sich starke Abweichungen feststellen, die ein eindeutiges Indiz für vorhandene unzulässige Abschaltvorrichtungen sind. Diese manipulieren die Abgassteuerung.
Den betroffenen Kunden steht daher Schadenersatz zu. Unter anderem wurde der Hyundai i20 untersucht. Bei diesem Modell ergaben sich um fast 11-fach höhere Ergebnisse als die amtlichen Voraussetzungen erlauben würden. Rechtsexperten sind sich sicher, dass es sich bei diesen eindeutigen Ergebnissen kaum um einen Zufall handeln kann.
Weitere Verstöße amtlich festgestellt
Die EU-Behörde fand jedoch noch mehr heraus. Sie entdeckte zudem verdächtige Vorrichtungen, welche die Wirksamkeit des AGR-Systems reduzierten. Auch davon war der Hyundai i20 betroffen, ebenso wie der Hyundai ix35. Diese Systeme werden ebenfalls den unzulässigen Abschaltvorrichtungen zugeordnet.
Einige Experten stellen sogar die These auf, dass nahezu sämtliche Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind. Dies würde im Umkehrschluss aus einer rechtlichen Perspektive bedeuten, dass alle Besitzer solcher Fahrzeuge einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Gute Chancen für Klagen auf Schadenersatz
In der Vergangenheit wurde durch den BGH verlangt, dass ein Nachweis über die Betrugsabsicht des Herstellers erfolgt – nur dann zeigten sich die Schadensersatzklagen als erfolgreich. Möglich war dies bis dato jedoch nur bei VW.
In der Regel war es somit nicht ausreichend, dass ein Fahrzeug lediglich über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Dies trifft also mindestens ebenfalls auf die jeweiligen Modelle von Kia und Hyundai zu. Im Rahmen von erfolgreichen Schadensersatzklagen erhalten die Kläger einen pauschalen Ersatz von bis zu 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ihres Fahrzeuges.
Diejenigen, die ein Kia- oder ein Hyundai-Modell besitzen, welches von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen ist, sollten unbedingt eine Beratung durch einen versierten Anwalt in Anspruch nehmen. Wie hoch sich die Ansprüche im individuellen Fall gestalten, ist stets von dem Kilometerstand des Fahrzeuges zum Kaufzeitpunkt und dem Kaufpreis abhängig. Die Erstberatung bieten die Rechtsexperten dabei in der Regel kostenlos an.