Das Kraftfahrtbundesamt hat die Verwendung des Thermofensters beim VW T5 für unzulässig erklärt und verlangt vom Hersteller den Rückbau, bzw. eine regelkonforme Anpassung der Bedatung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abgasreinigung nicht schon bei Temperaturen herunterregelt, die in Deutschland durchschnittlich sind, sondern erst, wenn ein Motorschaden zu befürchten ist. Nach der Definition des Europäischen Gerichtshofes dürfen Abschaltvorrichtungen nur verwendet werden, wenn konkrete Schäden zu befürchten sind, nicht aber um die Lebensdauer eines Motors oder die Verbräuche zu beeinflussen.
Das bislang freiwillige Update 23DV erhält durch die Erklärung der Unzulässigkeit eine neue Dimension und es steht zu erwarten, dass aus dem angebotenen Update in absehbarer Zeit ein verpflichtender Rückruf wird. Aktuell stehen VW noch verwaltungsrechtliche Einspruchsmöglichkeiten zur Verfügung, verpflichtend dürfte der Rückruf werden, sobald der Bescheid Bestandskraft erreicht.
Für Besitzer eines T5 - Normalversionen und BiTurbos - würde die Bestandskraft der Unzulässigkeitserklärung die juristische Position in einer Auseinandersetzung um Schadensersatz deutlich verbessern. Auch die BiTurbo-Öltod-Problematik könnte mit der Feststellung der Unzulässigkeit eine neue Dynamik.
Dazu "Öltod-Anwalt" Frederick Gisevius von www.oeltod-anwalt.de: "Zusätzlich wäre der Aspekt interessant, dass bislang von VW immer vorgetragen wurde, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Thermofensters zwingend erforderlich sei, um die Motoren vor Schäden zu schützen. Wenn dies zutreffend sein sollte, heißt das, dass VW nun sehenden Auges Motorschäden in Kauf nehmen könnte, nur um die Unzulässigkeit des Thermofenster zu beseitigen. Freilich zum Nachteil der betroffenen Fahrzeugeigentümer, welche dann buchstäblich den Schaden haben könnten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob auch die neuen AGR-Kühler der Version D, für eine solche Bedatung des Thermofensters ausgelegt sind."
Insbesondere beim "kleinen Schadensersatz" - also eine Entschädigung ohne Rücknahme des Autos - dürften die juristischen Barrieren jetzt weitestgehend geebnet sein.